DER SCHUTZ VOR DISKRIMINIERUNG IST
EIN MENSCHENRECHT !!!

(Europäische Union 2001)

In Deutschland wird diese Aussage ignoriert!

Altersdiskriminierung muss aufhören!
Die EU sagt: Keine Altersdiskriminierung
Um herauszufinden, ob Deutschland sich daran hält, hat das Büro gegen Altersdiskriminierung 2001 im November den ersten Nationalen Beschwerdetag organisiert. Die Ergebnisse waren erstaunlich!

Die BürgerInnen beschwerten sich über Altersdiskriminierung in folgenden gesellschaftlichen Bereichen:
1. Arbeit: 31 %
2. Image: 19 %
3. Medizinische Versorgung: 11 %
4. Öffentlicher Raum: 10 %
5. Geldinstitute: 9 %
6. Pflege: 8 %
7. Versicherungen: 5 %
8. Weiterbildung, Unterricht: 3 %
9. Ehrenamtliche Arbeit: 2 %
10. Wohnen: 2 %

Das Lebensalter ist ein biologischer Faktor. Niemand kann es beeinflussen.
Deshalb brauchen wir Schutz vor Altersdiskriminierung!

Büro gegen Altersdiskriminierung e.V.
Tel/Fax: 0221/93 45 007
E-Mail: Baldis@gmx.de
www.altersdiskriminierung.de




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