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Wissenschaftliche Dienste des Bundestags zu Corona + Infektionsschutz + Vermögensabgabe +Regierung

Foto: H.S.

26.04.2020

Der FDP-Abgeordnete Wolfgang Kubicki hat den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages beauftragt zu klären, welche rechtlichen Grundlagen Frau Merkel für ihre "Telephonschaltung" mit den 16 Ministerpräsidenten der Länder eigentlich besitzt. Dabei interessiert natürlich die Frage, ob sie Vorgaben an die Länderchefs machen darf. Antwort: sie darf nicht. Auch der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn darf den Ländern trotz Reform des Infektionsschutzgesetzes keine Vorschriften machen. Siehe dazu: Koordinierung der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus durch die Bundesregierung

Koordinierung der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus durch die Bundesregierung WD 3 -3000 -105/20 Sachstand, 22. April 2020
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Zwangsweise Einsetzung von medizinisch ausgebildeten Personen Vereinbarkeit mit Grundrechten WD 3 -3000 -095/20 Ausarbeitung, 20.4.2020
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Informationen zur Corona-Pandemie in China, im Iran und in Südkorea(Stand: 13. April 2020) WD 9 -3000 -022/20 Dokumentation, 15.4.2020
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Regelungen und Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in ausgewählten europäischen Ländern sowie in den USA (Stand: 13. April 2020) WD 9 -3000 -018/20 Dokumentation, 15.4.2020
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Gesetzgebungskompetenz für den Infektionsschutz WD 3 - 3000-081/20 Ausarbeitung, 9.4.2020
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Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie WD 4 - 3000 - 041/20 Sachstand, 9.4.2020
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Kontaktbeschränkungen zwecks Infektionsschutz: Grundrechte WD 3 -3000 -079/20 Ausarbeitung, 8.4.2020
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Staatsorganisation und §5 Infektionsschutzgesetz WD3 -3000 -080/20 Ausarbeitung, 2.4.2020
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Link: Corona-Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts 19.3. bis 29.4.2020
Quelle: Wissenschaftliche Dienste des Bundestags