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2. Bildungsweg = Student 2. Klasse?

22.08.2006 - von M.A.R.

Steht mir, als Student des zweiten Bildungswegs, nicht auch, wenngleich kalendarisch über 30 Jahre alt, die günstigere Studenten-Kranken-Versicherung zu?

Ist es nicht auch unzulässig, dass zinsgünstige Bildungskredite (Thema Studiengebühren, Studenten über 30, die über den zweiten Bildungsweg am Abendgymnasium für berufstätige Abitur gemacht haben, verwehrt werden?
Laut §2 Abs.1 ADG, ist das nach meiner Auffassung nicht haltbar.

Link: 800 € (!!!) Gebühr für Studenten über 60
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

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18.07.2006: 800 € (!!!) Gebühr für Studenten über 60
05.07.2006: Studententarif nur bis 30
25.11.2005: Mit 34 zu alt für ein Studium?

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