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Internationale (Zwangs)rentenalter

14.07.2007 - von Hanne Schweitzer

Das Gesetz gegen Diskriminierung in New South Wales, Australien verbietet es ausdrücklich, eine Person wegen ihres Alters dazu zu drängen, in Rente zu gehen. Im Gesetzestext heißt es:
"Age discrimination because of a person’s age – for example, because of unsupported assumptions about what an older or younger person can or can’t do. It is also generally unlawful to force a person to retire at any partricular age."

In den USA ist das Zwangspensionsalter bereits seit 1984 abgeschafft. Dort bestimmt der ArbeitnehmerIn selbst, wann er/sie in Rente/Pension geht. Es gibt ein staatlich festgelegtes Rentenbezugsalter. Das hat aber keinen Einfluss auf das Arbeitsverhältnis. siehe dazu: Rente mit 62, 67 oder 70: USA alt=http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=3160
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Das Zwangsrentenalter ist auch in D nicht einheitlich geregelt. Ärzte behalten bis 68 ihre Kassenzulassung, dürfen danach weiter Privatpatienten behandeln. Hebammen dürfen bis 70 praktizieren. Rechtsanwälte arbeiten so lange, wie sie wollen, Künstler und alle anderen Freiberufler ebenso. siehe dazu: Ärzte + Psychotherapeuten, Altersgrenze aufgehoben
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In Schweden gibt es kein festes Renteneintrittsalter für die gesetzliche Rente. Mit Abschlägen kann Rente ab 60 beantragt werden. Man darf auch bis 70 arbeiten, mit dementsprechend höherer Rente.

In den Niederlanden gibt es kein festes Rentenalter bei vielen Betriebsrenten. Ab 65 gibt es eine großzügige Mindestrente. Man darf wählen, ob man früher in Rente geht, aber man kann auch bis 70 arbeiten und erhält eine entsprechend höhere Rente.

In Finnlandgilt für die einkommensbezogene Zusatzrente eine flexible Grenze nach eigener Wahl. Volksrente: 65 Jahre
Einkommensbezogene Zusatzrente: 63 bis 68 Jahre, für Jahrgänge bis 1944: 60 Jahre.

Belgien
Männer: 65 Jahre, Frauen: 64 Jahre
Bergleute im Tagebau können mit 60 Jahren, unter Tage Beschäftigte mit 55 Jahren bzw. bereits nach 25 Arbeitsjahren in den Ruhestand; Seeleute mit 60 Jahren; Flugpersonal mit 55 Jahren bzw. in jedem Alter nach 30jähriger Tätigkeit im Cockpit oder 34 Jahren in der Kabine.
Ab 2009 Anhebung auf 65 Jahre.
Für den vorgezogenen Ruhestand mit 60 Jahren ist Erwerbstätigkeit von 35 Jahren notwendig. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl sektoral geltender Abkommen, z.B. für Schwerarbeiter, die bei Vorliegen bestimmter Beschäftigungszeiten eine Frühpensionierung ab 58 Jahren bzw. bei Umstrukturierungen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten eines Unternehmens eine Frührente im Alter zwischen 52 und 55 Jahren oder in Ausnahmefällen mit 50 Jahren ermöglichen.

Dänemark
Volksrente: 65 Jahre bzw. 67 Jahre. Einkommensabhängige Zusatzrente: 67 Jahre.
Volksrente: Vorruhestand ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich (z.B. bei Invalidität).
Zusatzrente: zwischen 65 und 67
Wenn vor dem 01.07.1999 das 60. Lebensjahr vollendet wurde.
Wenn nach dem 01.07.1999 das 60. Lebensjahr vollendet wurde, kann die Zusatzrente schon ab 65 Jahren bezogen werden. Im Falle des früheren Eintrittsalters wird die Rente anteilig gekürzt.

Estland
Männer: 63 Jahre, Frauen: 60 Jahre. Vorruhestand bis zu 3 Jahren früher und unter bestimmten Voraussetzungen 5 Jahre vor dem Regelalter. Wer unter harten oder gefährlichen Bedingungen gearbeitet hat, bis zu 10 Jahre früher; Sonderregelungen für bestimmte Bevölkerungs- und Berufsgruppen.
Rentenalter wird in 6-Monats-Schritten bis 2016 stufenweise auf 63 Jahre erhöht.
Vorruhestand: Mind. 15 Beitragsjahre und Erfüllung eines der folgenden Kriterien: mind. 8 Jahre Erziehung eines behinderten Kindes oder von mind. 5 Kindern; Beteiligung an Aufräumarbeiten nach der Tschernobyl-Katastrophe; mind. 5 Jahre Exil- oder widerrechtliche Haftzeit.Vorruhestand wg. harter und erschwerter Bedingungen: Beispielsweise Arbeiter in der chemischen, Metall-, Glas- oder Zellstoffindustrie, im Bergbau usw. (zwischen 15 und 25 Beitragsjahre, davon mind. die Hälfte in der genannten Branche).
Besondere Altersgrenzen sind vorgesehen für in Bereichen Tätige, in denen die beruflichen Fähigkeiten vor Erreichen des Regelalters nachlassen, z.B. Piloten, See-, Bergleute, bestimmte Gruppen von Künstlern (Voraussetzung: 15 bis 25 Beitragsjahre); wer an hypophysiärem Kleinwuchs leidet, kann die Rente bereits mit 45 Jahren beziehen.

Frankreich
60 Jahre oder 56 Jahre bei Erwerbstätigkeit ab dem Alter von 14 Jahren bzw. 55 für Personen mit schweren Behinderungen 13).
13)Es müssen jeweils weitere Bedingungen hinsichtlich Versicherungsdauer und Beitragszeiten erfüllt sein.

Griechenland
Männer: 65 Jahre, Frauen: 60 Jahre (65 für jene, die erst ab 01.01.1993 versichert sind.)
Ohne Altersbeschränkung nach 37 Versicherungsjahren, sonst unter bestimmten Voraussetzungen Männer 55 Jahre (14), 58 Jahre (14), 60 Jahre (15) bzw. 62 Jahre (16) und Frauen 55 Jahre (17), 57 Jahre (16) bzw. 60 Jahre (18).
(14)Bei Versicherungsbeginn bis 31.12.1992 und Nachweis von 10.500 Arbeitstagen 58 Jahre, sind darunter 7.500 Tage schwerer und gesundheitsschädigender Arbeit Reduzierung auf 55.
(15)Bei Versicherungsbeginn ab dem 01.01.1993 falls mind. 75% der hierfür nötigen 15 Versicherungsjahre mit schwerer und gesundheitsschädigender Arbeit verbracht wurden; bei vorherigem Versicherungsbeginn sind 4.500 Arbeitstage erforderlich, davon 3.600 Tage schwere gesundheitsschädigende Arbeit und 1.000 Tage in den letzten 13 Jahren. (16)Bei Nachweis von 10.000 Arbeitstagen und Versicherungsbeginn bis zum 31.12.1995. (17) Bei Versicherungsbeginn bis zum 31.12.1992: Nachweis von 4.500 Arbeitstagen, davon 3.600 Tage verbracht mit schwerer gesundheitsschädigender Arbeit, von denen wiederum 1.000 Tage in den letzten 13 Jahren liegen müssen, oder Nachweis von 10.500 Arbeitstagen, darunter 7.500 mit schwerer und gesundheitsschädigender Arbeit, oder Mütter minderjähriger Kinder mit nachweislich 5.500 Arbeitstagen. Bei Versicherungsbeginn ab dem 01.01.1993: Mütter eines minderjährigen oder behinderten Kindes mit 6.000 Arbeitstagen. (18)Bei Versicherungsbeginn ab dem 01.01.1993 falls mind. 75% der hierfür nötigen 15 Versicherungsjahre mit schwerer und gesundheitsschädigender Arbeit verbracht wurden.

Irland
65 Jahre (Ruhestandsrente)
66 Jahre (beitragsabhängige Altersrente)Keine Vorruhestandsmöglichkeiten.

Italien
Männer: 65 Jahre (19), Frauen: 60 Jahre (19) 57 Jahre (20) bzw. ohne Altersbegrenzung nach 40 Beitragsjahren; außerdem Sonderregelungen (21). (19) Bei einer 80%igen Erwerbsminderung oder Blindheit liegt das Renteneintrittsalter für Männer bei 60 und für Frauen bei 55 Jahren. (20) Nachweis von 35 Beitragsjahren. Für Männer soll diese Grenze ab 2008 auf 60, zwischen 2010-13 auf 61 und ab 2014 auf 62 Jahre erhöht werden.
(21) Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer mit frühem Beginn des Erwerbslebens (mind. 52 Wochen Beitragszahlung im Alter von 14-19 Jahren), belastender Arbeit oder ständig wechselndem Einsatzort. Vorzeitiger Ruhestand bis zu 5 Jahre vor Regelalter für Beschäftigte von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

Lettland
Männer: 62 Jahre, Frauen: 61 Jahre (22)
Vorruhestandsmöglichkeiten bis zu 2 Jahre vor dem normalen Rentenalter möglich. (22) Stufenweise Erhöhung bis 2008 in Halbjahresschritten auf 62 Jahre.

Litauen
Männer: 62,5 Jahre, Frauen: 60 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen (23) bis max. 5 Jahre vor Regelalter. (23)30 Versicherungsjahre und länger als 12 Monate arbeitslos.

Luxemburg
65 Jahre, 57 Jahre bzw. 60 Jahre (24). 24)Beim Nachweis von 480 Monaten Pflichtversicherungszeit 57 Jahre; wird ein geringerer Zeitraum an Pflichtversicherungszeiten durch freiwillige Weiterversicherung, fakultative Versicherung, Nachkauf- oder Ergänzungszeiten auf 480 Monate aufgefüllt, so liegt das Alter bei 60 Jahren.

Malta
Männer: 61 Jahre, Frauen: 60 Jahre. Keine Vorruhestandsmöglichkeiten.

Österreich
Männer: 65 Jahre, Frauen: 60 Jahre (25) Männer 62 Jahre 26), Frauen 57 Jahre (26). (25)Anhebung des Eintrittsalters bei Frauen zwischen 2024 und 2033 auf 65 Jahre. (26) Das Eintrittsalter wird in 5-Monats-Schritten (nächste Erhöhung: 01.02.2006) solange um jeweils einen Monat heraufgesetzt, bis es für Frauen bei 60 Jahren und für Männer bei 65 Jahren liegt. Nach 01.01.1944 geborene Männer (für Frauen wird diese Bestimmung erst ab 01.01.2028 im Zuge der Erhöhung der Regelaltersgrenze relevant) können ab einem Alter von 62 Jahren eine sog. Korridorpension beanspruchen, falls mind. 450 Versicherungsmonate zurückgelegt wurden. Bei der ab 01.01.2007 in Kraft tretenden Schwerarbeitspension verringert sich das Eintrittsalter um einen Monat je vier Monate schwerer Arbeit bis auf max. 60 Jahre; Voraussetzung ist ein Anteil von mind. 180 Schwerarbeitsmonaten an mind. 540 Versicherungsmonaten. Außerdem ermöglichen unter dem Begriff "Hacklerregelung" zusammengefaßte Ausnahmebestimmungen langjährig Versicherten (Frauen: 480 Beitragsmonate; Männer: 540 Beitragsmonate) einen früheren Rentenbeginn: Vor dem 30.06.1955 geborene Frauen bzw. vor dem 30.06.1950 geborene Männer können mit 55 bzw. 60 Jahren in Rente gehen; Frauen, die danach bis Ende 1959, bzw. Männer, die danach bis Ende 1954 geboren sind, können nach einem am Geburtsjahrgang ausgerichteten Staffelsystem schon zwischen 55,5 und 59 Jahren (Frauen) bzw. 60,5 und 64 Jahren (Männer) eine Pension beziehen. Wer mehr als die Hälfte der Beitragsmonate unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedingungen erwarb und zwischen 01.07.1955 und 31.12.1963 (Frauen) bzw. 01.07.1950 und 31.12.1958 (Männer) geboren ist, kann ebenfalls mit 55 bzw. 60 Jahren eine Rente erhalten.

Polen
Männer: 65 Jahre, Frauen: 60 Jahre
Nur für bis zum 31.12.1948 Geborene unter bestimmten Bedingungen (27). (27) Für Personen, die unter gesundheitsschädlichen Bedingungen gearbeitet oder bestimmte Berufe ausgeübt haben, vorgezogener Ruhestand um 15 Jahre. Blasinstrumentenspieler, 10 Jahre (z.B. Bergarbeiter, Piloten, Taucher, Stahlarbeiter und Personen, die mit Blei, Kadmium oder Asbest umgehen) bzw. 5 Jahre (z.B. Journalisten, Glas- und Eisenbahnarbeiter). Zudem Frauen ab 55 Jahren bei 30jähriger Wartezeit sowie voll Erwerbsunfähige bis zu 5 Jahre früher.

Portugal
65 Jahre, 55 Jahre (28).(28) Falls 30 Jahre Versicherungszeit erfüllt sind bzw. bestimmte schwere oder gesundheitsschädigende Tätigkeiten ausgeübt wurden. Arbeitslose können ab 60 Jahren oder im Rahmen des Programms für Beschäftigung und sozialen Schutz zwei Jahre früher berentet werden; trat die Arbeitslosigkeit nach dem 50. Lebensjahr ein und sind 20 Versicherungsjahre erfüllt, kann ab 55 Jahren Rente bezogen werden.

Slowakei
62 Jahre (29)Keine festgelegte Altersgrenze (30). (29) Die Vereinheitlichung des Rentenalters von Frauen und Männern trat ab dem 01.01.2004 in Kraft, allerdings gelten für Frauen noch Übergangsregelungen; derzeit - keine Kinder: 59 Jahre und 3 Monate; 1 Kind: 58 Jahre und 3 Monate; 2 Kinder: 57 Jahre und 3 Monate; 3 oder 4 Kinder: 56 Jahre und 3 Monate; ab 5 Kinder: 55 Jahre und 3 Monate. Das Eintrittsalter wird solange jedes Jahr um 9 Monate erhöht, bis es bei 62 Jahren liegt. (30) Der Bezug einer Frührente ist möglich, wenn mindestens 10 Jahre Versicherungszeit nachgewiesen und die Mindestleistungssumme (das 1,2fache des Existenzminimums) erreicht ist.

Slowenien
Männer: 63 Jahre, Frauen: 61 Jahre
58 Jahre (31) (31) Versicherungszeit von 40 Jahren bei Männern bzw. 38 Jahren bei Frauen.

Spanien
65 Jahre, 61 Jahre (32). (32) Es sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen (z.B. Ausübung schwerer körperlicher, gefährlicher oder gesundheitsschädigender Arbeiten). Im Rahmen von Übergangsregelungen können zudem Arbeitnehmer, die nach dem zum 01.01.1967 abgeschafften System versichert waren, bereits im Alter von 60 Jahren in den Ruhestand gehen.

Tschechien
Männer: 61 Jahre,+ 8 Monate
Frauen: abhängig von der Kinderzahl. Bis zu 2 bzw. 3 Jahre vor dem normalen Eintrittsalter unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das Eintrittsalter steigt in den kommenden Jahren solange um je 2 Monate, bis ein Eintrittsalter von 63 Jahren erreicht ist. Vorruhestand Frauen: Keine Kinder: 60 Jahre; 1 Kind: 59 Jahre; 2 Kinder: 58 Jahre; 3 oder 4 Kinder: 57 Jahre; ab 5 Kinder: 56 Jahre. Das Eintrittsalter wird solange jedes Jahr um 4 Monate erhöht, bis es für kinderlose Frauen bei 63 Jahren bzw. bei Frauen mit Kindern in der Spanne zwischen 59 und 62 Jahren liegt.

Ungarn
62 Jahre. Vorruhestand Unter bestimmten Umständen in verschiedener Abstufung.
Für Männer, die mind. 10 Jahre, bzw. für Frauen, die mind. 8 Jahre in Berufen mit schweren körperlichen oder gesundheitsgefährdenden Arbeiten tätig waren, beginnt der Anspruch 2 Jahre früher; für alle weiteren 5 Jahre (Männer) bzw. 4 Jahre (Frauen) sinkt das Rentenalter um ein zusätzliches Jahr. Bis zu 5 Jahre früher in Ruhestand gehen können Frauen, die a)vor 1943 geboren und mind. 34 Jahre beschäftigt sind; b)1943 geboren und mind. 35 Jahre beschäftigt sind; c)1944 geboren und mind. 36 Jahre beschäftigt sind; d)1945 geboren und mind. 37 Jahre beschäftigt sind; e)nach 1945 geboren und mind. 38 Jahre beschäftigt sind. Vor 1939 geborene Männer, die mind. 37 Beschäftigungsjahre vorweisen können, oder danach Geborene mit mind. 38 Beschäftigungsjahren können mit 60 Jahren in Pension gehen.

Vereinigtes Königsreich
Männer: 65 Jahre, Frauen: 60 Jahre. Keine Vorruhestandsmöglichkeiten. Stufenweise Erhöhung des Rentenalters auf 65 Jahre zwischen 2010 und 2020.

Zypern
Männer: 65 Jahre. Frauen: 63 Jahre Jahre. 58 Jahre für Bergarbeiter (39) Vorruhestand: Voraussetzung ist, daß ein durchschnittliches versichertes Wocheneinkommen von 70% des Einkommensgrundbetrags vorliegt sowie entweder unmittelbar vor oder nach Vollendung des 63. Lebensjahrs ein Anspruch auf Invaliditätsrente erlangt wurde.
Wer mind. 5 Jahre im Bergbau beschäftigt war und unmittelbar danach in Ruhestand geht, hat einen um einen Monat je 5 Monate Tätigkeit vorgezogenen Anspruch bis zur Untergrenze von 58 Jahren.

Quellen: Europa-Kontakt, MISSOC, Observatoire social européen, Stand 1.1.2006

Das Büro gegen Altersdiskriminierung fordert seit 1999 die Abschaffung des Zwangsrentenalters, das wie ein Damoklesschwert alle abhängig Beschäftigten bedroht, die weiterarbeiten wollen oder aus finanziellen Gründen weiterarbeiten müssen. Jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin soll selbst entscheiden, wann sie/er in Rente geht. Das Büro gegen Altersdiskriminierung hat schon 1999 gemeinsam mit EURAG und AGE gegen die Verabschiedung von Artikel 6 in der der EU-Richtlinie 78 protestiert. (Von den Gewerkschaften war in diesem Zusammenhang nicht mal ein Mucks zu hören!) Uns fiel auf, wie homöopathisch die Richtlinie 78 dosiert war, und welche wichtige Rolle Artikel 6 (1) dabei spielt, alle zuvor verkündeten Regelungen gegen Altersdiskriminierung zunichte zu machen. Was bleibt, ist ein leerer Teller mit ein bißchen Garnitur. "Die Mitgliedstaaten", heißt es in Artikel 6, "die Mitgliedstaaten können vorsehen, daß Ungleichbehandlungen wegen des Alters keine Diskriminierung darstellen, sofern sie objektiv und angemessen sind und (...) durch ein legitimes Ziel (...) aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt und berufliche Bildung gerechtfertigt sind (...).
Kaugummimäßiger gehts nicht. Damit kann Politik und Justiz alles, aber auch wirklich alles, auch die Zwangsverrentung als legitimes Ziel der Beschäftigungspolitik oder des Arbeitsmarkts rechtfertigen.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2053
Quelle: Diverse

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