26.07.2007 - von Uli Tischer + Hanne Schweitzer
Heute, am 26.7.2007 sprang mich in den Kölner Blättern die Schlagzeile an" Senioren sollen nur noch am Wohnort fahren".
Immer wieder kommen Vorschläge auf, dass Ältere in irgendeiner Weise auf ihre Fahrtauglichkeit getestet werden sollen.
Meiner Meinung nach ist das ein eklatanter Fall von Altersdiskriminierung, da unterstellt wird, dass jüngere Altersgruppen besser oder sicherer Auto fahren würden.
Jede Unfallstatistik widerspricht dieser Idee aber. Ein Sicherheitsrisiko stellen statistisch gesehen die jungen männlichen Fahrer dar. Auch ist offensichtlich, dass es beim Fahren in Stadtverkehr um Erfahrung geht und nicht ums Alter.
Bei den Vorschlägen zum Altersführerschein wird ein biologistisches Bild vom Altern angewandt - als ob jede/r Ältere kaum noch sehen und hören könnte.
Es wird vorschnell von eventuellen Abbauprozessen auf eine ganze Gesellschaftsgruppe geschlossen, die dann durch Kontrollen diskriminiert werdden soll.
Ich selbst bin übrigens 32 Jahre und im Kölner Stadtverkehr ziemlich verloren ;-)
Es würde mich generell interessieren, wie die Gesetzeslage zum Führerschein ist. Die Gesetzeslage ist so, dass es keinerlei SOnderegelungen gibt, aber wie Sie schon richtig bemerken:
1.
Die Aufmerksamkeit ist jedem sicher, der sich zum Thema Alter und Führerschein äußert. Jeder meint, über das Thema etwas sagen zu können.
2.
Weil es viele SeniorInnen mit Führerschein gibt, werden sich die Überlegungen, wie man diese große Gruppe zur Kasse bitten kann, in der nächsten Zeit noch verstärken. Wenn nur jeder einmal im Jahr zu ienem Augen- Hör- oder sonstwie-Test verpflichtet wird, kommt ein schöner Batzen Geld zusammen.
3.
Damit nicht genug. Es würden Spezialausweise gebraucht, diese müßten registriert, verwaltet und kontrolliert werden.
4.
Zur Begründung all dessen müssen natürlich erstnal Steuergelder her, um entsprechende Forschungsprojekte zu finanzieren.
5.
Die Untauglichkeit des Vorschlags, den Der Kölner
Psychologie-Professor Egon Stephan der in Düsseldorf
erscheinenden Zeitung "Rheinische Post" vom 25.7.2007 zu Ptotokoll gegeben hat, lässt sich leicht daran belegen, dass er vorschlägt, die Fahrerlaubnis könne "in einem Radius von 20 Kilometern um den Wohnort gelten". Für SEniorInnen, die auf dem Land wohnen würde das bedeuten, dass sie eine Spazierfahrt durch Wald und Feld machen dürften, aber niemals in der Kreisstadt oder im Ort ankommen würden, in denen sie einkaufen, einen Arzt aufsuchen oder ihre Medikamente kaufen, oder ihre Post- oder Bankgeschäfte erledigen wollen.
6.
Professor Stephan nennt bemerkenswerterweise auch kein Alter, ab dem er eine begrenzte Fahrerlaubnis einführen will.
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