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Rentenreformgesetz: Statt 70 nur noch 64 Prozent

26.01.2005 - von Hanne Schweitzer

Die Mehrheit der rot/grünen Abgeordneten der Regierungskoalition des Bundes hat am 26. Januar 2000 das Rentenreformgesetz beschlossen. Es handelt sich aber nicht um eine Reform-, sondern um ein Rentenkürzungsgesetz.
Wichtigster Bestandteil der Kürzungen ist die Änderung der Rentenanpassungsformel. Sie bewirkt eine Senkung des Rentenniveaus für alle jetzigen und für alle zukünftigen RentnerInnen.

Derzeit liegt das Rentenniveau noch bei etwa 70 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns. Ab dem Jahr 2003 soll es nach dem Willen der meisten unserer gewählten Volksvertreter schrittweise von diesen 70 Prozent auf 67 Prozent bis zum Jahr 2030 sinken.

Dazu muss man wissen: Die 67 Prozent sind geschönt. Da die rot/grüne Bundesregierung am heutigen Tag auch die statistische Berechnungsbasis für die Renten geändert hat, entsprechen die offiziellen 67 Prozent nach heutigem Stand einer tatsächlichen Absenkung des Rentenniveaus auf 64 Prozent des Nettolohns.

Bundesarbeitsminister Riester pries die staatliche Verarmungspolitik als "größte Sozialreform der Nachkriegsgeschichte". Dann ließ er die Katze aus dem Sack: "Da langfristig ein angemessener Lebensstandard im Alter nur mit zusätzlicher Altersvorsorge erreicht werden kann, ist es folgerichtig, die Aufwendungen für die zusätzliche Altersvorsorge in der Anpassungsformel zu berücksichtigen." Die Versicherungswirtschaft und die Banken werden es ihm danken. Auch die Gewerkschaften basteln schon an Rentenfonds.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=627
Quelle: diverse

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