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Kindererziehungszeiten: CDU-Frauen aufgewacht

23.04.2012 - von M. S.

Die CDU-Frauen sind jetzt aufgewacht und bemerken, was
ihnen ihre Parteikollegen vor 20 Jahren bei den Kindererziehungszeiten eingebrockt haben. Unter der dicken Überschrift: „CDU-Politikerinnen setzen Merkel unter Druck; Frauen wollen mehr Rente für mittelalte Mütter“, berichtete am 11.03.2012 FOCUS ONLINE u.a. folgendes:
Frauen, die vor 1992 ihre Kinder zur Welt gebracht haben,
wird weniger für die Rente anerkannt als jüngeren Müttern.
Die CDU-Frauen setzen der Koalition nun die Daumenschrauben
an. In einem Brief an die Vorsitzende der Frauen-Union,
Maria Böhmer (CDU) schreibt eine Mutter: „Ich finde, dass
gerade Mütter, die sich für ihre Kinder entschieden haben,
mehr Geld vom Staat bekommen sollten.“ Genau das findet
Maria Böhmer selbst auch und rüstet zum Kampf. „Es geht um
die Lebensleistung von Millionen von Frauen. Wir lassen da
nicht locker“, sagte sie FOCUS.

Das Ziel: „Wir fordern die Anerkennung von drei Jahren
Kindererziehungszeiten in der Rente für alle künftigen Rentnerinnen.“ Bisher wird ihnen für Kinder, die vor 1992 geboren sind, nur ein Entgeltpunkt (das entspricht einem Jahr) bei der Rente angerechnet. Böhmer gibt sich zuversichtlich: „Wir haben zwei Parteitagsbeschlüsse im Rücken. Die Stunde der Wahrheit ist da.“

Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), ist sozusagen
der Spielverderber von Amts wegen – im Dienste des Großprojekts Schuldenabbau. Dass für künftige Generationen der Schuldenberg nicht zu groß wird, sei schließlich auch im Sinne der Familien, argumentiert er. Böhmer lässt sich vorerst von dieser Stimmungslage nicht abschrecken. Sie hat ohnehin schon ein Zugeständnis machen müssen: Für Frauen, die jetzt schon in Rente sind, auch noch ein Plus einzuplanen, ist schier unfinanzierbar. Deshalb kämpft Böhmer für die Frauen der mittleren Generation.

Hier beginnt schon wieder die Fortsetzung des Unrechtes. Es
wird nur für einen Teil der Frauen um Gerechtigkeit gekämpft. Alle kindererziehenden Frauen, welche in den
letzten 20 Jahren in Rente gegangen sind bleiben ausgegrenzt.

Im ADG – Forum, September 2010 berichteten wir über „Eine
lebendige Verhandlung am SG München“. Im Juli 2010
klagte die Ehefrau eines ADG-Mitglieds, beim Sozialgericht
München gegen ihren Rentenbescheid vom April 2007. Ein
Bestandteil ihrer Klage war das Rentenunrecht bei den Kindererziehungszeiten. Ihr wurden für ihre 2 Kinder, geboren 1967 und 1971, nur 2 Jahre angerechnet. Wären sie nach 1992 geboren, hätte sie 4 Jahre mehr Anrechnungszeit bekommen. Hilfsweise beantragte sie, das
Verfahren auszusetzen und dem BVerfG die Frage vorzulegen,
ob durch den Gesetzgeber nicht rechtsstaatliche Grundsätze verletzt wurden und damit Verstöße u.a. gegen Artikel 3 GG (Gleichheitssatz).

Der Richter meinte, dass alle Einwände über das Unrecht bei
den Kindererziehungszeiten und alle ihre Berechnungen über den finanziellen Schaden vollkommen in Ordnung sind und dass er dafür volles Verständnis hat. Der Gesetzgeber
hat aber anders entschieden und an die Gesetzte müssen sich der DRV-Bund und die Gerichte halten, selbst dann, wenn manchmal eine ungerechte Entscheidung zu treffen ist. Auch das BVerfG muss sich an die Gesetze halten. Der
Richter sieht keine Anhaltspunkte, welche das BVerfG klären soll.

Wie könnte die Geschichte mit den Forderungen der CDUFrauen
nach mehr Gerechtigkeit bei den Kindererziehungszeiten
weiter gehen? Irgendein Gericht oder eine Partei findet doch noch einen Weg zu einer Verfassungsbeschwerde beim BVerfG. Das BVerfG entscheidet dann, dass
der Gesetzgeber bei den Kindererziehungszeiten gegen den Gleichheitssatz Artikel 3 GG verstoßen hat. Da aber rückwirkend die Rentenbescheide von 20 Jahren nicht
mehr aufgehoben werden können und Frauen, die ihre
Kinder nach 1992 geboren haben und praktisch jetzt noch
keinen Rentenbescheid erhielten, wird der Gesetzgeber bei
der derzeitigen Kassenlage aufgefordert, die Kindererziehungszeiten einheitlich pro Kind auf ein Jahr festzulegen. Eine solche Entscheidung würde gut zum BVerfG passen. Seit 1981 hat es im Zweifelsfall immer gegen die Rentner entschieden.

Link: Vor 1992 Mutter = weniger Rente + Kindererziehungszeiten
Quelle: ADG Forum April 2012