29.05.2004 - von Hanne Schweitzer
Das Arbeitsgericht München hat den Fall Mangold im Februar dieses Jahres dem EuGH vorgelegt und um Vorentscheidung (Auslegung des einschlägigen Gemeinschaftsrechts gebeten); Geklärt werden soll die Frage, ob die Herabsetzung der Altersgrenzen beim Kündigungsschutz Altersdiskriminierung ist.
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