Hamburg, 2012 Foto H.S.
10.04.2014 - von E.W.
Die Entscheidung des Gesundheitsmodernisierungsgesetz Ende 2003 (§229SGB-V, Änderung des § 248 SGB V in Nummer 148) und die Gerichtsentscheide (z.B.: BvR739-08; BvR1660-08 etc.) sind ja inzwiwschen vielen Betroffenen bekannt.
Dazu einige realistische Argumente.
1. Bestandsschutz:
Für die Altverträge wurde vor der Entscheidung kein Bestandsschutz eingeräumt. Wie kann man langfristig planen, wenn Verträge von der politischen Ebene für Null und Nichtig erklärt werden? Entscheidungen der Politiker für sich selbst wird Bestandsschutz gewährt, z.B. die Altfallregelung in der Verwandtenaffäre im Bayr. Landtag. Im privaten Bereich dürfen Verträge nur im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden, ansonsten landet man vor Gericht.
2. Entgeltumwandlung
Ein weiterer Nachteil für die Direktversicherung ist, dass durch die Entgeltumwandlung (reduziertes Bruttogehalt) die Einzahlung in der aktiven Arbeitsphase in die Rente geringer ist. Dadurch fällt die ausgezahlte Rente niedriger aus! Somit verschlechtert die Direktversicherung die Rentenzahlung! Dafür wurde für den Lebensunterhalt in der Rente ja Vorsorge durch eine Direktversicherung getragen. Kranken- und Pflegeversicherung sind ja während der Arbeitsphase schon ausreichend gezahlt worden.
3. Lebens- und Direktversicherung ungleich
Der Ansatz zur Gleichstellung der Lebens- und Direktversicherung ist nicht erfolgt. Ein Rechenbeispiel bringt die Ungerechtigkeit zu Tage! Angenommen wird eine Vertragssumme von 50.000.- € und ein Gewinn + Überschußbeteiligung von 30%.
Lebensversicherung
Bei der LV ist ein Gewinn + eine Überschußbeteiligung von 15.000.-€ angefallen, dann wird, bei einem Steuersatz von 20%, der halbe Gewinn von 1.500.- € fällig.
Reingewinn also 48.500.- €. Dies sind 3,0% der Versicherungssumme. Also bleiben von Gewinn + Überschußbeteiligung 27% übrig.
Direktversicherung
Bei der DV fallen in 10 Jahren Kranken- und Pflegeversicherung an (17,55%). Das sind bei 50.000.- € 1/120 = 416,67 €. Darauf die 17.55% je Monat angesetzt, also 73,13 € x 120 Monate, ergibt in 10 Jahren einen zu zahlenden Betrag von 8.775.- €!
Reingewinn also 41.225.- €. Dies sind 17,55% der Versicherungssumme. Also bleiben von Gewinn + Überschußbeteiligung nur 12,45% übrig.
Somit ist die DV ein reines Verslustgeschäft ist. Der Verlust der DV gegenüber der LV ist 7.275.-€ und dazu noch eine geringere Rente!
Warum werden wir Bürger so bestraft???
Geht man bei den über sechs Millionen Betroffenen davon aus, dass eine Millon BürgerInnen jeden Monat an Kranken- und Pflegeversicherung 30.- € zahlen müssen, bekommen die Krankenversicherungen monatlich 30 Millionen €uro geschenkt!
Da kann unser Finanzminister ohne Probleme den Zuschuss des Staates an die Krankenversicherungen einstellen! Dann werden sämtliche versicherungsfremden Leistungen der Krankenkassen von den Gesetzlich Versicherten bezahlt.
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09.04.2014: Direktversicherung: Petition 51531vom 08. April 2014
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