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Direktversicherung: Klage beim Sozialgericht

Dessau, 2009 Foto: H.S.

07.10.2016 - von C.T.

nachdem mir mit Auszahlung meiner Betrieblichen Alterversorgung die Krankenkasse den neuen Beitragsbescheid geschickt hat, habe ich, nach Widerspruch und vorhersehbarer Zurückweisung desselben, nunmehr Klage beim Sozialgericht eingereicht. Den Text gebe ich hiermit zur Kenntnis. Vielleicht kann er als Anleitung für ebenfalls Betroffene dienen. Mir ist zwar bewusst, dass der BGH alle Versuche dieses Abzockgesetz von 2004 zu stoppen, verhindert. Aber diese Ungerechtigkeit verlangt einfach den massenhaften Protest.
Klage
gegen den Widerspruchsbescheid der AOK PLUS vom 08.September 2016, Az: ..., aufgrund meines Widerspruchs vom 25.07.2016 gegen den Bescheid der AOK PLUS vom 21.07.2016 wegen Beitragsfestsetzung ab dem 01.07.2016.

Klagebegründung:
Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) vom Januar 2004 und der damit rückwirkenden Anwendung auf Leistungen aus dem Lebensversicherungs-Altvertrag meiner betrieblichen Altersvorsorge aus dem Jahr 2000, sehe ich den grundsätzlich garantierten Vertrauensschutz und meine Rechte aus Art.14(1) Grundgesetz (Schutz des Eigentums) verletzt.

Der Vertrauensschutz ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Grundgesetz). Für den Gesetzgeber bedeutet dies, dass er vorteilhafte Regelungen, auf die sich der Bürger bei seiner Lebensplanung eingestellt hat, bei Gesetzesänderungen nicht generell ohne Übergangsvorschriften von einem Tag zum anderen erheblich nachteilig verändern darf.

Durch die bei Vertragsabschluss im Jahr 2000 nicht absehbare rückwirkende Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen entstehen mir ab 01.07.2016, nach Einmalauszahlung des Versicherungsbetrages, erhebliche Einkommensverluste, die dem Versorgungszweck, nämlich meinen Lebensstandard nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu sichern, widersprechen. Zusammen mit einem 18 prozentigen Abschlag meiner Altersrente und der steuerlichen Kürzung des Auszahlbetrages der Versicherung bedeuten die zusätzlichen Abzüge durch die AOK PLUS für mich eine unzumutbare Belastung, da sie einen wesentlichen Anteil meiner Alterseinkünfte mindern.

Im Hinblick auf die grosse Zahl der Klagen in ähnlich gelagerten Fällen sowie die Anhängigkeit einer Verfassungsbeschwerde beantrage ich das Ruhen des Verfahrens unter Verzicht auf die Einrede der Verjährung bis zur höchstrichterlichen Kärung vor dem EuGH.

Quelle: Mail an die Redaktion

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