19.03.2019
Angesichts der aktuellen Diskussion um die Zukunft der Pflege und der Rente in Deutschland hat sich der Verbandspräsident Dr. Wolfram Friedersdorff gemeinsam mit den Vorsitzenden der Landesverbände der Volkssolidarität mit Schreiben an die Ministerpräsident/-innen der neuen Bundesländer gewendet.
„Die Weichen für den erfolgreichen Umgang mit dem demografischen Wandel müssen jetzt gestellt werden“, erklärt Dr. Friedersdorff. „Durch den Mangel an Pflegepersonal fällt es schon heute vielerorts schwer, den Bedürftigen die nötige Fürsorge zukommen zu lassen. Wird nicht schnell gehandelt, verschlechtert sich die Situation noch weiter. Von daher ist dringend eine Aufwertung des Pflegeberufes nötig, die sich auch in höheren Gehältern niederschlägt. Nach gegenwärtiger Rechtslage würden die höheren Gehälter aber von den zu Pflegenden und deren Angehörigen zu tragen sein. Von daher fordert die Volkssolidarität auch eine Begrenzung des Eigenanteils, damit Pflegebedürftigkeit kein Armutsrisiko mehr ist. Unser Verband unterstützt daher die Initiative des Hamburger Senats zur Reform der Pflegeversicherung im Bundesrat. Gleichzeitig sprechen wir uns für eine Erhöhung der Bemessungsgrenze bei paritätischer Beitragsfinanzierung aus. Längerfristig muss die Pflegeversicherung zu einer Vollkaskoversicherung analog zur Krankenversicherung umgebaut werden. “
Auch in der Rentenpolitik sieht der Verbandspräsident akuten Handlungsbedarf: „Durch die rentenpolitischen Fehlentscheidungen der vergangenen beiden Jahrzehnte, den ausufernden Niedriglohnsektor und die Zunahme prekärer Beschäftigungsformen im Allgemeinen sind immer mehr Senior/-innen von Armut bedroht. Auch langjährige Vollzeitbeschäftigung schützt nicht mehr automatisch vor Altersarmut. Den Vorschlag zu einer Grundrente von Bundesminister Heil bewertet die Volkssolidarität als gute Maßnahme zur Honorierung der Lebensleistung von Menschen, die aufgrund niedriger Verdienste während ihres Erwerbslebens nur eine geringe Rente beziehen. Wir weisen aber darauf hin, dass aufgrund der Umbrüche der Nachwendejahre viele Menschen in den neuen Bundesländern keine Chance hatten, die Voraussetzung von 35 Versicherungsjahren zu erfüllen. Deswegen müssen Zeiten der Arbeitslosigkeit mitberücksichtigt werden.“
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