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KFZ-Versicherungen: Verschleierte Altersaufschläge, Prämien willkürlich

Foto: H.S.

11.02.2020 - von Gerhard Wollank + H.S.

Belege für unbegründete Alterszuschläge der KFZ-Versicherungen hat Prof. Wollank schon einige vorgelegt. Nur: Eine Reaktion des die BaFin beaufsichtigenden Bundesfinanzministeriums bleibt aus. Deshalb hier weitere Belege für die Unglaubwürdigkeit der Statistiken, mit denen die KFZ-Versicherungen ihre Alterszuschläge verschleiern und die Abhängigkeit der Beiträge von der Fahrleistung. Im Januar wendet sich Prof. Wollank erneut an das Bundesfinanzministerium. Er bittet um die noch immer ausstehende Beantwortung seines Schreibens vom 13. Dezember 2019 (siehe Link und um Stellungnahme zu die drei Anlagen seines aktuellen Schreibens.

Schreiben an das Bundesfinanzministerium vom 13.1.2020:
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1. BaFin Jahresgemeinschaftsstatistik 2018
Die PDF enthält:
A: Foto der Jahresgemeinschaftsstatistik über den Schadenverlauf in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 2018, unteres Drittel der Seite 9.
B. Kopie der Jahresgemeinschaftsstatistik über den Schadenverlauf in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 2018, Auszug aus Seite 9.
C. Werte der Tabelle in Kurvenform dargestellt, zum Vergleich sind die Werte des Jahres 2017 als rote Kurve übertragen.
D. Schlussfolgerung Wollank, 8.1.2020:
Der stufenförmige Kurvenverlauf widerspricht den Naturgesetzen und Regeln der Statistik. Unglaubwürdig ist zum Beispiel, dass für die Altersstufen 27 bis 39 Jahre im Jahr 2017 die Beiträge um 1 € höher sind als 2018. Für die Altersstufen 42 bis 67Jahre sind im Jahr 2018 die Beiträge um 3 € höher als 2017 (jeweils waagerechter Kurvenverlauf).Bei einer korrekten Statistik würden die Beiträge über 15 bzw. 20 Altersstufen nicht in genau gleicher Höhe auftreten.
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2. Abhängigkeit des KFZ-Beitrags von der jährlichen Fahrleistung
Die PDF enthält:
A. Tabelle der HUK-Coburg über die Abhängigkeit des Kfz-Beitrags einer fiktiven Person in Abhängigkeit von der jährlichen Fahrleistung und den Zuschlag in Stufen, sowie den linearen Zuschlag.
B. Diagramm, in dem der Beitragszuschlag bei der ADAC Autoversicherung in Stufen und linear dargestellt wird sowie der Beitrag der HUK-Coburg in STUFEN.
C. Schlussfolgerung Wollank, 8.1.2020:
Die stufenförmig angehobenen Beitragsaufschläge sind willkürlich und rechtswidrig. Das Gleichbehandlungsgebot ist nicht eingehalten.
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3. Beispiel einer Statistik der Altersaufschläge auf die Kfz-Beiträge
Die PDF enthält:
A. Tabelle der in Prozent ausgedrückten Alterszuschlägen in Abhängigkeit des Alters von 18 bis 100 Jahren
B. Diagramm der Werte der Tabelle in Kurvenform dargestellt.
C. Handlungsempfehlung Wollank, 3.12.2019:
"Die zuständige Aufsichtsbehörde BaFin sollte den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) anweisen, nach dem vorstehenden Beispiel eine Tabelle und ein Diagramm über die in Prozent ausgedrückten Alterszuschläge in Abhängigkeit des Alters von 18 bis 100 Jahren zu erstellen und zu veröffentlichen.
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Frühere Beiträge von Prof. Wollank auf dieser Webseite:
Altersdiskriminierung durch KFZ-Versicherungen - Von einem, der dagegen etwas tun wollte
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KFZ-Versicherungen: Belege für unbegründete Alterszuschläge
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