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Kabinett beschließt Rentenerhöhung

Foto: H.S.

22.04.2020 - von Hanne Schweitzer

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 22.4.2020 die Rentenerhöhung beschlossen. Dazu Kerstin Schwenn in der FAZ vom 23.4.2020: "Die Koalition sollte ihre Gesetze rasch so korrigieren, dass eine Dämpfung des Rentenanstiegs vom kommenden Jahr an möglich ist. Das verlangt das Prinzip der Generationengerechtigkeit, das auch in der Krise zählt." In der gleichen Zeitung am gleichen Tag: "Bund und Länder wollen Unternehmen bei der Steuer nochmals
entlasten. Sie sollen absehbare Verluste mit Vorauszahlungen aus dem vergangenen Jahr verrechnen dürfen. Die damit verbundene Entlastung wird auf 4,5 Milliarden Euro geschätzt."

Die für den Sommer geplante und von Politikern wie Medienarbeitern hochgelobte Rentenerhöhung von zuerst 3,15 Prozent im Westen und 3,92 Prozent im Osten, aus denen dann 3,45 im Westen und 4,2 Prozent im Osten geworden sind, freut den Staat und die Krankenkassen jubilieren. Viele RentnerInnen reagieren eher verhalten. Denn sie wissen: Staat und Krankenkassen profitieren von jeder Rentenerhöhung. Zum einen, weil die Zahl der RentnerInnen zunimmt, die vom Finanzamt aufgefordert werden, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das liegt an der sogenannten Nachgelagerten Besteuerung. Neben der gesetzlichen Rente ist sie zu zahlen für Witwen- oder Witwerrentnen, Riester- und Rürup-Renten, Betriebsrenten oder Direktversicherungen, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Einkünfte aus landwirtschaftlichen Alterskassen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Die Steuer wird fällig, wenn die Gesamteinkünfte einer/s Rentner/In/s über dem Grundfreibetrag von 9.408 Euro liegen.

Ein anderer Grund für die staatliche Freude: Alle, die frisch in Rente gehen, die sogenannten NeurentnerInnen, müssen mehr Steuern abdrücken. 2005, als das von der SPD und den Grünen verabschiedete Alterseinkünftegesetz ohne Murren in der Bevölkerung in Kraft getreten ist, mussten 50 Prozent der Alterseinkommen versteuert werden, bei den Neurentnern des Jahres 2020 sind es bereits 80 Prozent. Die letzten unversteuerten 20 Prozent sollen 2040 abgeschafft werden.

Die gesetzlichen Krankenkassen, die nach jeder Rentenerhöhung die Beiträge "anpassen", sprich anheben, sehen auch das mit Vergnügen. Ebenso die Kämmerer in den Kommunen, deren Sozialkassen ebenfalls von Rentenerhöhungen profitieren.
Und wer weiß, wann wegen der C-Krise "Anregungen" öffentlich werden, die Renten wieder zu senken. 27.3.2020

Intergenerative Lastenverschiebung vermeiden, Rentenerhöhung halbieren
Am 15. April 2020 war es so weit. Die FAZ berichtet über einen Vorschlag des arbeitgebernahen Kölner Wirtschaftsforschungsinstituts IW. Um den Rentnern den "Corona-Einschlag" zu ersparen, den sie eh in den nächsten Jahren durch Nullrunden zu spüren bekommen würden, soll die für diesen Sommer geplante Rentenanpassung halbiert werden.

Auf diese Weise könnten „intergenerative Lastenverschiebungen“ infolge der Pandemie vermieden werden und „die Rentenkasse ließe sich durch eine Halbierung der Rentenerhöhung um schätzungsweise gut 3 Milliarden Euro entlasten. Als Vorteil der halbierten Rentenerhöhung gibt das Institut an, "die gesetzlichen Renteneinkommen zu verstetigen".

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Irgendwann dieser Tage hat sich die FDP aus Gründen der Generationengerechtigkeit, dieser Forderung angeschlossen. Aber, siehe oben ...

Quelle: diverse