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Diverse Positionen vor der 1. Lesung des ADG

19.01.2006 - von Hanne Schweitzer

In der ersten Plenarwoche des neuen Jahres, genauer am 20. Januar, wird erneut über einen Antidiskriminierungs Gesetzentwurf beraten - in erster Lesung im Bundestag.

Das ist alter Wein in neuen Schläuchen. Dabei handelt es sich nämlich um den gleichen GesetzesText, dem der Bundestag am 17.6.2005 bereits mit Stimmenmehrheit als Gesetz zugestimmt hat.

Durch raffinierte Verzögerungstaktiken des Bundesrats fiel das Gesetz der sogenannten Diskontinuität anheim. Was bedeutet: Da noch nicht alle Formalitäten erfüllt waren, verfiel es gewissermassen durch die Neuwahlen und nun beginnt das ganze Prozedere von vorne.

Deshalb heißt es jetzt: Gehe zurück auf LOS.

Von einigen gesellschaftlichen Akteuren ist bekannt, wie sie zur Nichtdiskriminierung stehen.

1a: Büro gegen Altersdiskriminierung
BALDis, das Büro gegen Altersdiskriminierung, fordert und fördert seit 1999 ein umfassendes und bürgerfreundliches Gesetz, dass Diskriminierungen wegen des Lebensalter verbietet und schadenersatzpflichtig macht. Und zwar in allen gesellschaftlichen Bereichen.

1:
Koalitionsvertrag:

Er enthält keine Regel für den Umgang mit diesem Gesetz, obwohl es schon seit drei Jahren ein Zankapfel zwischen SPD/GRÜNEN/CDU/CSU ist. Das nicht vorhandene Gesetz hat in vielen Teilbereichen schon seit drei Jahren die von der EU gesetzte Deadline überschritten.

2:
Kanzlerin Merkel:

La Donna des Ostens sprach sich in ihrer Regierungserklärung deutlich gegen jedes zu verabschiedende Gesetz aus, das über die von der EUR geforderten Mindestanforderungen hinaus geht.

3:
Justizministerin Brigitte Zpries:[b] Sie befürwortet den Gesetzentwurf. Gegenüber der letzten Entwurfsfassung ist er an 40 Stellen geändert. Sie befürwortet ihn, obwohl ihr bekannt ist, dass er über die Mindestanforderungen der EU hinausgeht. Das war nicht immer so.

[b]4.:
Die Grünen:

Sie stehen hinter dem Gsetzentwurf, den sie wieder ins parlamentarische Geschehen eingespeist haben. Der Gesetzentwurf wurde wesentlich von den Grünen geprägt.

5.
Die CDU-SeniorenUnion:

Im Gegensatz zu den Youngstern in der CDU steht die SeniorenUnion hinter dem Gesetzentwurf.

6.
Linkspartei:

Von ihr ist bislang keine Position zum Gesetz bekannt.

7.
Sozialdemokratische Partei

Die Bundestagsabgeordneten waren bislang leicht zähneknirschend dafür. Was die BigCoalition aus dieser Haltung gemacht haben wird, wissen wir Freitag, dem 20.1.06, - wenn die erste Lesung vorbei ist.

7a.
Peer Steinbrück

Bevor er mit seiner Partei die Landtagswahlen in NRW verlor, saß Peer Steinbrück als Ministerpräsident für das Land NRW im Bundesrat. Als dort über die Überweisung des Antidiskriminierungsgesetzes zurück in den Vermittlungsausschuss abgestimmt wurde, enthielt sich der SPD`ler der Stimme. Und kippte so ganz elegant ein Gesetz, das ihm zu weit ging, den BÜrgerInnen zu viele Rechte gewährte.

8.
Andere Positionen

VIele andere Gruppen und Organsiationen haben eine Position zum ADG entwickelt. Was BDA, LGLF, EKD, DIHT oder die Immobilienwirtschaft darüber denken, finden Sie auf unserer Webseite, wenn Sie dem Wegweiser "Justiz" links auf der Startseite folgen.

Das Gute am Gesetzentwurf:
- Er berücksichtigt alle Gründe, die im Amsterdamer Vertrag der EU aufgeführt sind als solche, wegen derer EU-BürgerInnen besonders oft diskriminiert werden.
Dabei handelt es sich um die Merkmale:

Alter,
Geschlecht,
sexuelle Orientierung, Behinderung,
Religion,
Weltanschauung,
sogenannte Rasse
ethnische Herkunft.

- Der Gesetzentwurf etabliert keine Hierarchie zwischen den verschiedenen Diskriminierungsarten. Jeder Diskriminierungsgrund ist gleichwertig. Ob jemand nun wegen des Alter, des Schwulseins, der Behinderung oder siner Religion diskriminiert wird, das ist gleich "schlimm".

- Der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form und gewährt Bürgern Schutz vor Diskriminierung aus den bereits erwähnten acht Gründen in den folgenden gesellschaftlichen Bereichen:

  • beim Sozialschutz (u.a. Renten, Unfall, Waisen)
  • bei der Gesundheitsversorgung,
  • beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen,
  • bei der Weiterbildung.

    Gegner des Gesetzentwurfes:Grob: CDU, BDA, DIHT, FDP, Teile der SPD, Immobilienwirtschaft. Sie wollen den vorliegenden Gesetzentwurf nicht. Er geht ihnen zu weit. Sie möchten eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinien.

    Eins zu eins-Umsetzung bedeutet:
    Das Gesetz entpricht inhaltlich exakt den Vorgaben der EU. Es geht inhaltich kein Jota darüber hinaus, obwohl die EU in ihren Richtlinien ausdrücklich darauf hinweist, dass es sich dabei um Mindestanforderungen handelt.

    Eins zu Eins Umsetzung bedeutet weiter:
    Im Bereich Beruf und Beschäftigung sind alle acht Diskriminierungsgründe enthalten. Jede Diskriminierung ist im Arbeitsleben verboten. "Zu alt", adieu.

    Schlechter steht es mit dem Diskriminierungsverbot in den anderen vier gesellschaftlichen Bereichen.

    Kommt die Eins zu Eins-Umsetzung, können sich nur die BürgerInnen gegen Diskriminierung beim Sozialschutz, bei der Weiterbildung, bei der Gesundheitsversorgung und beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen wehren, bei denen die sogenannte Rasse oder die ethnische Herkunft Anlass für das Verhalten der anderen ist.

    Warum die Eins zu Eins-Umsetzung gegen den europäischen Grundsatz der Gleichhandlung verstößt
    Eine solche Regelung ist nicht mal im Ansatz mit einem demokratischen Rechtsstaat zu vereinbaren. Eine 1:1 Umsetzung des ADG verletzt EU-Recht. Die Menschen sind nicht gleich, aber alle haben das Recht auf Chancengleichheit.

    Natürlich kann auch ein bürgerfreundliches Antidiskriminierungsgesetz keine Ungleichbehandlung aus der Welt schaffen. Ein úmfassendes bürgerfreundliches Gesetz verschafft dem Individuum jedoch die Möglichkeit, sich gegen Diskriminierung zur Wehr zu setzen.

    Phoenix überträgt die Sitzung ab 8.45. Das Antidiskriminierungsgesetz soll ab 10 Uhr behandelt werden.


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    19.01.2006: Abgeordnete brauchen dringend EU-Trainingsbuch
    17.01.2006: 2005: Umsetzung der AD--Richtlinien in Europa
    17.01.2006: Handbuch der EU zur AD-Gesetzgebung erschienen

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