Foto: H.S.
Niederlande - 21.04.2020
Unter den gut 6.000 Niederländern, die sich mittlerweile in jedem Jahr von Ärzten in den Tod schicken oder begleiten lassen, machten Personen mit einer Demenzerkrankung nur einen verschwindend kleinen Teil aus. Denn zwei der gesetzlichen Voraussetzungen für Euthanasie sind bei Demenzpatienten oft nicht mit hinreichender Sicherheit gegeben: eine eindeutige Willensbekundung und ein Leiden, das unerträglich geworden ist und unumkehrbar zum Tod führt.
In dem Fall (einer 74jährigen Frau,) der nun von dem obersten Gericht der Niederlande verhandelt wurde, fiel das Urteil zugunsten einer Ärztin aus, die eine Demenzpatientin getötet hatte.
Weiterlesen: FAZ, 21.3.2020 unter: Link
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