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Landesregierung NRW antwortet Tochter wg. Besuchsverbot der Mutter

Foto: H.S.

01.05.2020 - von Landesregierung NRW

"WIR MÜSSEN UNS UNTERWERFEN." Ministerium NRW

Von: anfragen-corona@mags.nrw.de
Gesendet: Dienstag, 28. April 2020 11:45
Sehr geehrte Frau G,

nach der Coronaschutzverordnung (§ 2 CoronaSchVO) sind Besuche in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, vollstationäre Einrichtungen der Pflege und Wohnformen der Eingliederungshilfe, besondere Wohnformen im Sinne des SGB XII sowie ähnliche Einrichtungen untersagt, sofern diese nicht der medizinischen oder pflegerischen Versorgung dienen oder aus Rechtsgründen (insbesondere im Zusammenhang mit einer rechtlichen Betreuung) erforderlich sind.

Das klingt für unser normales Verständnis herzlos, ist in diesen Wochen aber ein entscheidender Beitrag zum Schutz derer, die eine Corona-Erkrankung am schwersten trifft. Und Sie dürfen uns glauben: Bei den vielen Entscheidungen, die NRW Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann in den vergangenen Wochen treffen musste, ist ihm die Entscheidung, ein Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen zu verhängen, am schwersten gefallen.

In Pflegeheimen leben Menschen, die zu einer gefährdeten Risikogruppe für SARS-CoV-2 („Corona-Virus“) zählen: sie sind in der Regel hochaltrig und haben Vorerkrankungen. Es geht daher um die Notwendigkeit, alle direkten Kontakte mit Älteren, insbesondere Menschen über 65 und Menschen mit Vorerkrankungen, zu vermeiden. Für diese Gruppen stellt eine Infektion ein besonders großes Risiko dar und kann zwischen Leben und Tod entscheiden. Wir bitten Sie daher, den Kontakt mit und unter Menschen der Risikogruppen zu vermeiden oder auf das absolute Mindestmaß zu reduzieren.

Die Einrichtungs- oder Geschäftsleitung von o. g. Einrichtungen soll jedoch Ausnahmen unter Schutzmaßnahmen und nach Hygieneunterweisung zulassen, wenn es medizinisch oder ethisch-sozial geboten ist (§ 2 (2) CoronaSchVO).

Mit Schreiben vom 12. März 2020 hat zum Beispiel die Geschäftsführung der HELLMiCH VITA Verwaltungsgesellschaft mbH alle Angehörigen, Besucher und Betreuer der Bewohnerinnen und Bewohner der HEWAG Seniorenstifte Deutschland informiert, dass für unvermeidbare Besuche konkrete Besuchszeiten eingerichtet wurden und für Besucher entsprechende Maßnahmen sowie Schutzvorkehrungen getroffen werden. Diese Vorgehensweise begrüßen wir. Es muss aufgrund der hohen Risiken für die oft vorerkrankten Heimbewohner ein möglichst maximaler Sicherheitsstandard umgesetzt werden.

Mit jedem Besuch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich Viren wie das Corona Virus in der Pflegeeinrichtung verbreiten. Wenn ein Besuch nicht zwingend notwendig ist, sollte er bis auf weiteres unterbleiben, um Bewohnerinnen und Bewohner sowie Patientinnen und Patienten und auch das Pflegepersonal zu schützen. Mögliche Kontaktpersonen und Reiserückkehrer sollten gänzlich auf Besuche verzichten. Die Reduzierung sozialer Kontakte kann aktuell dazu beitragen, Neuerkrankungen zu verhindern und die Pflegebedürftigen vor Corona-Infektionen zu schützen.

Egal wie gesund Sie selbst sich auch fühlen – das Virus ist unsichtbar. Darum kann jeder und jede, auch wenn sie sich gesund fühlen, ansteckend sein. Schützen Sie Ihre Mutter und die Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeeinrichtung, für die eine Ansteckung schlimme Folgen haben kann und prüfen Sie stets gewissenhaft, ob ein Besuch zwingend notwendig ist.

Falls ein Besuch bei ihrer Mutter unvermeidbar und demnach zwingend notwendig ist, stimmen sie einen Besuch bitte im Vorfeld mit der Pflegeeinrichtung ab, halten Sie sich an die Hygieneregeln zur Ansteckungsprävention und beachten die Anweisungen der örtlichen Pflegeeinrichtung, wie beispielsweise die Registrierung Ihrer Person am Haupteingang. Die Erfassung stellt ein wichtiges Instrument für die Ermittlung von Kontaktpersonen zum Nachweis von Infektionsketten dar.

Wichtig ist, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger an die Regeln halten und Informationen beachten, die von den öffentlichen Dienststellen in Nordrhein-Westfalen ausgegeben werden. Wir alle müssen uns den massiven Einschränkungen der Kontaktsperre unterwerfen und auch uns ist bewusst, welchen Verzicht das bedeutet. Wenn wir uns alle danach richten, werden wir diese außergewöhnliche Situation bestmöglich bestehen – bitte helfen Sie uns dabei durch Ihre Unterstützung. Vielen Dank.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Mutter alles Gute. Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stabsstelle „Corona MAGS“
im Ministerium für Arbeit, Gesundheit
und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
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Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
Bürgertelefon: (0211) 9119 1001
E-Mail: anfragen-corona@mags.nrw.de
Internet: Link
Datenschutz: Link

Von: Poststelle (MAGS)
Gesendet: Montag, 20. April 2020 12:10
An: ZF MAGS Anfragen-Corona (MAGS)
Betreff: WG: Formulareingabe von: Kontakt


Das Schreiben der Tochter an Herrn Laschet unter:
Zustände in Heimen: Würde Herr Laschet das seiner Mutter zumuten? Link

Hervorhebungen im Text der Landesregierung NRW von Hanne Schweitzer

Link: Besuchsmöglichkeiten in Heimen, Hospizen + im Betreuten Wohnen - PETITION in NRW
Quelle: Landesregierung NRW