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Kölner Gericht entscheidet über Besuch bei sterbender Mutter im Heim. Was für Heime gilt, gilt nicht für Betreutes Wohnen

Foto: H.s.

03.06.2020 - von O.G. + H.S.

Du glaubst nicht welcher Tumult hier entstanden ist ... Neues aus dem Corona-Theater. Die Farce - frei nach einem kafkaesken Absurden Theater soeben in Köln-Absurdistan!

Heute morgen beim Gericht. Antragsaufnahme durch eine wirklich nette Angestellte, deren Pflanzen allerdings rundherum am Vertrocknen waren ... , vor mir ein Afrikaner, mit Geldproblemen, konnte das Formular nicht ausfüllen ... sie durfte ihm nicht helfen, schickte ihn zur Schuldnerberatung. Glaub mir, ich hätte ihm normalerweise geholfen.

Um 11 Uhr wurde dem Richter mein Antrag vorgelegt

Gegen 16 Uhr kam ein Anruf des Justizmannes, wegen meiner einstweiligen Verfügung ... er wollte mich noch mal sprechen. Angenehmer Mensch mit angenehmer Stimme ... Zum Glück konnte ich ihm die verzwickte Lage allein aufgrund der unterschiedlichen Aussagen der Behörden verständlich herüberbringen wie auch die rapide Verschlechterung des Gesundheitszustandes meiner Mutter.

Er hat dann auch gleich ein Fax an die Heimleitung geschickt. Ergebnis: Tägliche Besuche werden vom Gericht "befürwortet". Es käme aber auf die Gegenargumente der Heimleitung an!
(Was ich süß fand war, dass der "richterlich Beauftragte" von seiner Oma sprach :) das verleiht der Justiz ein menschliches Gesicht)

Überhaupt habe ich mehr Menschlichkeit in allen Ämtern und Behörden gefunden, um mein Recht auf den Besuch bei meiner kranken, Corona-verstörten, schwerhörigen und immer schwächer werdenden Mutter durchzusetzen, als in dieser teuren Einrichtung, in der das Geld mit alten Menschen verdient wird. Und wo es auch ganz egal ist, ob da Jemand seit einer Woche mutterseelenallein den Sterbeprozess hinnehmen muss.

Nachdem sich heute morgen die Kölner Heimaufsicht mit dem Heim in Verbindung gesetzt hat, wurde ich, als ich vom Gericht zurückkam, von der Pflegedienstleiterin des Hauses angerufen, sozusagen katzenfreundlich, ich könne heute zu meiner Mutter.

Dann teilte sie mir aber mit, dass dies nur für heute gelte, ab morgen, Mittwoch gälte wieder die alte Regelung des 2x2 Stunden - Besuchs pro Woche. Trotz der richterlichen Entscheidung ist das Heim der Meinung, ich dürfe meine Mutter nur im Falle einer Verschlechterung täglich eine halbe Stunde! besuchen!!!

Die Einsicht, dass es um jeden Tag geht, ist noch nicht richtig bei ihr angekommen.

Die Chefin der Heimaufsicht teilte mir dann mit, sie sei eigentlich gar nicht zuständig, da meine Mutter im "Betreuten Wohnen" lebt. Sie wäre nur für die Aufsicht der Heime da.
(Hat Betreutes Wohnen keine Betreutes Wohnen keine Betreutes Wohnen-Aufsicht? Kann da jeder machen, was er will?)

Währenddessen behauptet der Pflegedienst, der im "Betreuten Wohnen" arbeitet, das ganze Haus, also auch das Betreute Wohnen und das Heim seien für Besucher geschlossen, - Anordnung der Stadt.

Schriftlich wollen sie mir das nicht geben.

Das kann aber auch nicht stimmen - entweder gilt die Verordnung der Landesregierung-NRW oder die der Stadt Köln, bzw. der Kölner Feuerwehr. Wobei mir das Gesundheitsamt bestätigte, dass die Landesverordnung über der Verordnung der städtischen Feuerwehr stehen würde. Wobei sie von dieser Feuerwehrverordnung über Corona-Besuchsregeln in Heimen aber überhaupt nichts wusste!

Die Caritas der Stadt Köln hatte mir schon am Freitag 24.5.202 gesagt, meine Mutter sei nicht im Heim, sondern im Betreuten Wohnen.

Verordnungen, Verordnungen, Verordnungen. Es geht um Menschlichkeit, um jahrhundertealte Werte und lange tradierte Verhaltensweisen. Es geht darum, beizustehen, da zu sein. Es geht um Grundrechte, um Würde.

Als ich vorhin bei meiner Mutter war, hatte sie den Beruhigungssaft nicht bekommen und war daher sehr unruhig. Der Pflegedienstleitung lag wohl der Plan nicht vor, - der ist vor einer Woche raus gegangen ...


Behörden und Ämter kennen sich wirklich nicht aus, also schrieb ich am 2.Juni 2020 um 22:57 erneut an den Professor von der Kölner Feuerwehr.

Sehr geehrter Herr Professor,
Es geht um eine rechtliche Frage, die ich gerne klären möchte, da heute das Gericht auf meine einstweilige Verfügung und meinem Antrag auf zeitlich unbegrenzte tägliche Besuche in der Wohnung meiner Mutter stattgegeben hat, da diese im Sterbeprozess ist und meine Gegenwart nicht nur aus rein menschlichen Erwägungen notwendig ist.

Meine Mutter wohnt, wie ich schon schrieb, im Curanum Seniorenstift, im Betreuten Wohnen in einer Mietwohnung.

DRK, Caritas der Stadt Köln wie auch das Gesundheitsamt und die Heimaufsicht der Stadt Köln sind der Meinung, dass meine Mutter aufgrund der eigenen Wohnung im Betreuten Wohnen
im Seniorenstift, Köln Porz nicht den Einschränkungen der Corona-Besuchsregelung unterliegt.

Das Gesundheitsamt wusste von Ihrer Verordnung vom 8. Mai gar nichts und meinte außerdem, es ginge um "Andere Wohnformen", für die die Verordnung der Landesregierung zuständig sei und der Erlass der Landesregierung über der städtischen Verordnung liege.

Überhaupt sei das Gesundheitsamt insgesamt nicht zuständig, denn meine Mutter habe eine Wohnung angemietet und Ihre Verordnung könne hier nicht maßgeblich sein.
(D.gl. wurde mir von der Heimaufsicht der Stadt Köln so vermittelt.)

(Abgesehen davon wurde mir von der Landesregierung vom 24. April - ich leitete diese Mail an Sie weiter - mitgeteilt, dass in meinem Fall durchaus Ausnahmeregelungen in Kraft treten würden, dies hinge ausschließlich von der Heimleitung ab.)

Das Heim jedoch richtet sich ausschließlich an Ihre Bestimmungen. Die Seniorenresidenz incl. der Wohnungen,sei von Ihnen insgesamt "geschlossen" worden - obwohl es Corona - frei ist - da sich im Nebentrakt ein Altersheim befindet.

Ich möchte das wirklich sehr gerne wissen und wäre Ihnen sehr verbunden, diese unklare Lage zu beleuchten, da Sie ja diese Verordnung verhängt haben.

Meine direkte Frage ist also: Fällt meine Mutter unter Ihre Regelung oder die der Landesregierung.

Herzlichen Dank!
G.

Was für Heime gilt, gilt nicht für Betreutes Wohnen!
Antwort der Kölner Feuerwehr an Frau G. vom 3.6.2020

"Die Verfügung der Stadt Köln zum Betretungsverbot von Heimen war von Anfang April. Diese Verfügung wurde damals als Gefahrenabwehrmaßnahme erlassen, als es noch keine Landesregelungen gab. Sie wurde dann aber durch die entsprechenden Landesverordnungen ersetzt, da diese „höherrangig„ sind.

Wenn ich Ihre Mails richtig verstehe, wohnt Ihre Mutter in einer Mietwohnung mit einer ambulanten Pflegeversorgung. Man bezeichnet das häufig als „Betreutes Wohnen“. Sie unterliegt deshalb weder der damaligen städtischen Verfügung noch den Verordnungen, die sich auf Heime beziehen.

Da solche Einrichtungen häufig neben dem sogenannten betreuten Wohnen auch Pflegebereiche, also „Heime“, aufweisen, ist es weder für Außenstehende noch häufig auch für Mitarbeitende klar, dass es sich dabei um rechtlich getrennte Wohnformen handelt. Tut mir leid, dass Sie dafür erst eine gerichtliche Bestätigung einholen mussten.

Ich hoffe es klappt jetzt alles so, wie es für Sie und Ihre Mutter am besten ist.

Mit freundlichen Grüßen!
A.L.

Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung