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Epidemische Lage von nationaler Tragweite ? Für immer ?

Foto: H.S.

06.09.2020 - von Paul Schreyer

Die offizielle "wissenschaftlich fundierte Argumentation" zur Corona-Pandemie, wie der mediale Sprachgebrauch lautet, wird immer widersprüchlicher und als Falschmeldung immer offensichtlicher ! In einem tiefschürfenden, unaufgeregten Faktencheck hat der investigative Journalist Paul Schreyer im Online-Magazin "Multipolar" untersucht, welche Kennzeichen einer kritischen epidemischen Lage in der Bundesrepublik Deutschland noch gegeben sind, und wie Robert Koch-Institut und Politik auf die dramatischen Veränderungen seit dem Frühjahr 2020 reagiert haben. Es ist kein schmeichelhaftes Bild ...


"Politik und Medien betonen, die Pandemie sei noch keineswegs ausgestanden. Wie aber sind die Zahlen? Jeden Tag sterben mehr als 2.000 Menschen in Deutschland, davon derzeit fünf an oder mit Covid-19. Weniger als ein Prozent aller Krankenhaus-Intensivbetten sind mit Corona-Patienten belegt. Ist es gerechtfertigt, weiterhin von einer „Pandemie“ und einer „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ zu sprechen?

Definitionen
Zunächst zur Wortbedeutung: Der Rechtsbegriff, der dem aktuellen politischen Ausnahmezustand zugrunde liegt, also die vom Bundestag am 25. März 2020 beschlossene „epidemische Lage nationaler Tragweite“, ist sachlich nicht klar definiert. Eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes* des Bundestags kommt zum Ergebnis, dass die einzige im Infektionsschutzgesetz formulierte Voraussetzung für eine „epidemische Lage“ ein Beschluss der Abgeordneten sei:

„Weitere materielle Voraussetzungen bestehen nach dem Gesetzeswortlaut nicht. Auch der Gesetzesbegründung sind keine konkreten Kriterien zur Definition des Begriffs zu entnehmen. (…) Der Beschluss des Bundestages ist also maßgebend, unabhängig davon, ob tatsächlich eine epidemische Lage angenommen werden kann.“

Mit anderen Worten: Eine epidemische Notlage kann beschlossen werden und solange bestehen bleiben, wie es im Bundestag eine Mehrheit dafür gibt, unabhängig von den epidemiologischen Fakten. ...

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* Deutscher Bundestag: Wissenschaftliche Dienste
Ausarbeitung Epidemische Lage von nationaler Tragweite. Verfassungsrechtliche Fragestellungen
Link

Quelle: Online-Magazin multipolar