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Quo vadis, Rechtsstaat?

Foto: H.S.

14.08.2020 - von Oliver Märtens

"Während die "Epidemie-eindämmenden Maßnahmen" weiter verschärft werden, erfreut sich das Verhältnis zwischen Regierenden und Rechtsprechung anscheinend einer immer geringer werdenden kritischen Distanz. Die wechselseitige Kontrolle der Gewalten, ein zentrales Element in einem Rechtsstaat, scheint zu schwach ausgeprägt, um Freiheitsrechte und Verhältnismäßigkeit wirksam schützen zu können – wie eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz und ein Gerichtsurteil in Nordrhein-Westfalen aktuell belegen.
OLIVER MÄRTENS, 14. August 2020, 1 Kommentar

Das Rechtsstaatsprinzip bindet alle drei staatlichen Gewalten: Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung. Diese Akteure, zuzüglich der "vierten Gewalt" in Form der die Bürger informierenden Medien, sind im Zusammenhang mit COVID-19 immer wieder berechtigter Kritik ausgesetzt.

So hat beispielsweise der Deutsche Bundestag am 25. März 2020 eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" festgestellt – doch die beim Robert Koch-Institut angesiedelte Arbeitsgemeinschaft Influenza widerlegte diese Einschätzung bereits 14 Tage zuvor! Wer nun glaubt, dass diese Fehleinschätzung schnell erkannt und die "epidemische Lage" unverzüglich wieder aufgehoben wird, der muss sich "eines Schlechteren belehren lassen": Sogar in Kenntnis eines vorliegenden Rechtsgutachtens wird die epidemische Lage rechts- und verfassungswidrig aufrechterhalten.

Die Bundesregierung steht unter anderem mit ihren Maßnahmen in der Kritik, die von verschiedenen Wissenschaftlern als unverhältnismäßig und damit als verfassungswidrig angesehen werden. ..."


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Quelle: multipolar-magazin