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Zahl der Langzeiterwerbslosen explodiert + Beschäftigung, Kurzarbeit, Grundsicherung, Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung

Foto: H.S.

03.05.2021 - von Bundesagentur für Arbeit

Laut Bundesagentur für Arbeit liegt die Zahl der Langzeiterwerbslosen aktuell bei 1.069.000. Damit ist sie um 42 Prozent höher als der Wert vom April 2020. Nach Schätzungen der Statistik der Bundesagentur hat die Corona-Krise das Niveau der Arbeitslosigkeit um 509.000, also um mehr als eine halbe Million (offiziell) erhöht.

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) - Die aktuellen Entwicklungen in Kürze - April 2021 Link

Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung - Die aktuellen Entwicklungen in Kürze - April 2021
Arbeitslosigkeit: 2.771.000 (Quote: 6,0 %)
Positive Entwicklung -56.000 ggü. Vormonat
Negative Entwicklung + 127.000 ggü. Vorjahresmonat
Negative Entwicklung -9.000 ggü. Vormonat (saisonbereinigt)

Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit): 3.562.000 (Quote: 7,6 %)
Positive Entwicklung -63.000 ggü. Vormonat
Negative Entwicklung + 105.000 ggü. Vorjahresmonat
Positive Entwicklung -3.000 ggü. Vormonat (saisonbereinigt)

Beschäftigung - Die aktuellen Entwicklungen in Kürze - April 2021
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Februar 2021): 33.517.000
Negative Entwicklung -2.000 ggü. Vormonat
Negative Entwicklung -107.000 ggü. Vorjahresmonat
Positive Entwicklung + 15.000 ggü. Vormonat saisonbereinigt
Geringfügig entlohnte Beschäftigte (Februar 2021): 6.862.000
Negative Entwicklung -16.000 ggü. Vormonat
Negative Entwicklung -557.000 ggü. Vorjahresmonat

Monatsbericht zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt, April 2021
Bundesagentur für Arbeit unter: Link
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Kurzarbeit
Laut Angaben des Ifo-Instituts sollen im März 2021 laut eigener Schätzung (!) rund 2,7 Millionen Menschen in Kurzarbeit gewesen sein. Der Anteil der Kurzarbeiter im Gastgewerbe sei (geschätzt!) mit 50,8 Prozent sehr hoch. In den Industriebetrieben schätzt Ifo die Zahl der Kurzarbeiter auf 494.000 Menschen oder aktuell 6,3 Prozent. siehe: Ifo-Insititut: Link

- Am 24.April 2021 meldet die FAZ, dass die Bundesagentur für Arbeit deutlich mehr Geld braucht, um die steigenden Ausgaben für das Kurzarbeitergeld zu bestreiten. Zusätzlich zu den bisher veranschlagten rund 12,5 Milliarden Euro für 2021 würden weitere rund 7,5
Milliarden Euro gebraucht, sagte ein Sprecher der FAZ. 2020 sollen sich die Ausgaben der Steuerzahler für die Kurzarbeit in den Unternehmen und Betrieben auf 22,1 Milliarden Euro belaufen haben.

- Am 10. Mai 2021 meldet die Süddeutsche: "Der starke Einsatz von Kurzarbeit verhindert in der Corona-Pandemie Massenarbeitslosigkeit. Gemessen an den gekürzten Arbeitsstunden sicherte die Bundesregierung* auf dem Höhepunkt der Krise 2,2 Millionen Jobs. Das geht aus einer Studie des Instituts für Makroökonomie und der Universitäten Kiel und Münster hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt." * Müsste doch wohl eher heißten: sicherte die Bundesregierung mit dem Geld der Steuerzahler ...! H.S:

- Am 10 Mai schreibt die Süddeutsche: "Im Februar gab es rund 3,3 Millionen Kurzarbeiter.

Was seit April 2021 beim Kurzarbeitergeld gilt
Am 6.4. teilt die Bundesagentur im Presseinfo Nr. 15 mit: Schrittweise werden die durch die Krise angepassten Regelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld seit Jahresbeginn wieder zurückgefahren – die neueste Gesetzesgrundlage ist seit 01. April 2021 in Kraft.

Was seit April 2021 beim Kurzarbeitergeld gilt
Seit Beginn der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber die Zugangsvoraussetzungen für Kurzarbeitergeld (KuG) neu geregelt. Die Bezugsvoraussetzungen wurden erleichtert, die Bezugsdauer auf 24 Monate ausgeweitet und die Leistungssätze pandemiebedingt erhöht. Schrittweise werden die durch die Krise angepassten Regelungen nun seit Jahresbeginn wieder zurückgefahren – die neueste Gesetzesgrundlage ist seit 01. April 2021 in Kraft.
Bereits seit 01.01.2021 gilt für neue Anzeigen wieder eine maximale Bezugsdauer von 12 Monaten, allerdings noch mit erhöhten Leistungssätzen. Wenn die Kurzarbeit ab 01.04.2021 neu beginnt, werden jetzt wieder die ursprünglichen Leistungssätze bezahlt.

Regelungen zum Kurzarbeitergeld in 2021
Die vereinfachten Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise wurden bis 30.06.2021 verlängert. Dazu zählt, dass ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld bereits besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Die erweiterte Bezugsdauer ist für maximal 24 Monate möglich – längstens jedoch bis zum 31.12.2021. Voraussetzung ist, dass der Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2020 entstanden ist. Diese Betriebe haben auch Anspruch auf das erhöhte Kurzarbeitergeld bei längerer Bezugsdauer (70 Prozent / 77 Prozent nach vier Monaten bzw. 80 Prozent / 87 Prozent nach sieben Monaten).

Betriebe, die den KuG-Bezug nach dem 31.12.2020 bis zum 31.03.2021 begonnen haben
Betriebe, die nach dem 31.12.2020 einen Arbeitsausfall erstmalig oder nach Unterbrechung neu abrechnen, können Kurzarbeitergeld für maximal 12 Monate erhalten. Die erleichterten Zugangsvoraussetzungen gelten weiter fort. Auch die erhöhten Leistungssätze mit steigenden Bezugsmonaten können gewährt werden, vorausgesetzt, der Entgeltausfall beträgt im jeweiligen Monat mindestens 50 Prozent.

Betriebe, die den KuG-Bezug ab dem 01.04.2021 bis zum 30.06.2021 beginnen
Wenn ein Betrieb Kurzarbeit ab dem 01.04.2021 beginnt, kann das Kurzarbeitergeld auch bei längerer Bezugsdauer nicht erhöht werden. Beschäftigte erhalten 60 Prozent des Netto-Entgelts als Kurzarbeitergeld, Beschäftigte mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Die erleichterten Zugangsvoraussetzungen gelten auch hier. Soweit spätestens Juni 2021 der erste Kalendermonat ist, für den Ihr Betrieb Kurzarbeitergeld erhält, werden die von Ihnen als Betrieb allein während der Kurzarbeit zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge pauschaliert erstattet. Der Umfang dieser Erstattung ist davon abhängig, in welchen Kalendermonaten es Kurzarbeit gab: Für die Zeit vom 01.01.2021 bis 30.06.2021 beträgt der Erstattungssatz 100 Prozent.

Ab dem 01.07.2021 besteht ein Anspruch auf KuG, wenn mindestens ein Drittel der Beschäftigten einen Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Auch werden vorab Minusstunden geprüft, was übergangsweise bis zum 30.06.2021 ausgesetzt war. Ab diesem Zeitpunkt besteht kein Anspruch auf KuG mehr für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer (bis zum 30.06.2021 möglich). Für die Zeit vom 01.07.2021 bis 31.12.2021 beträgt der Erstattungssatz von Sozialversicherungsbeiträgen 50 Prozent.

Fünfzig Stunden die Woche gibt es Hilfe und Unterstützung
Über die Servicehotline für Arbeitgeber und die zusätzlichen regionalen Beratungshotlines können sich Unternehmer und Beschäftigte rechtzeitig und umfassend informieren und bei der Abrechnung unterstützen lassen. Von acht bis 18 Uhr sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreichbar.
Regionale Hotline für Arbeitnehmer: 0981 182 600 oder kostenlos unter 0800 4 5555 00
Hotline für Arbeitgeber: 0 800 4 5555 20

Quelle: Bundesagentur für Arbeit