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Landtag NRW etabliert altersdiskriminierenden Kunstpreis

Foto: H-S.

13.05.2021 - von Hanne Schweitzer

Ganz unbeleckt von den inzwischen zahlreichen Bemühungen, die direkten oder indirekten Altersgrenzen für KünstlerInnen abzuschaffen, die sich um ausgeschriebene Kunstpreise bewerben, hat der Landtag von NRW zum ersten Mal einen mit 15.000 Euro dotierten "Kunstpreis des Landtags Nordrhein-Westfalen" ausgeschrieben. Der Preis, der ein "besonders Zeichen der Verbundenheit" sei, soll fortan jährlich verliehen werden.
Die Ausschreibung findet online statt, vom 1. Juni bis zum 30. September. Verliehen werden soll der Preis am 17. Januar 2022.

Zur Teilnahme an der Ausschreibung sind berechtigt:
- KünstlerInnen aus den Bereichen Malerei, Zeichnung, Bildhauerei, Fotografie oder neue Medien.
- KünstlerInnen, die in NRW wohnen, arbeiten oder ihre künstlerische Ausbildung in NRW abgeschlossen haben.
- KünstlerInnen, deren Studienabschluss nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

Geht man von der wenig begreiflichen Tatsache aus, dass die Altersgrenze für eine Bafög-Förderung bei 30 Jahren und für ein Masterstudium bei 35 Jahren liegt, wird wohl kein/e KünstlerIn über 40 die Möglichkeit haben, sich um den "Kunstpreis des Landtags Nordrhein-Westfalen" zu bewerben. Chance verpasst im Landtag von NRW.

Zur Jury des Kunstpreises gehören neben Kunstprofessor Bogomir Ecker, Jahrgang 1950, unter anderem die Generalsekretärin der Kunststiftung NRW, Andrea Firmenich, Jahrgang 1959, und die Rektorin der Städel-Schule in Frankfurt, Yasmil Raymond. Deren Wikipedia-Eintrag ist, wie in etlichen Staaten u.a. den USA üblich, ein Musterbeispiel dafür, wie man Altersangaben vermeidet aber trotzdem einen guten Lebenslauf hinkriegt.

Quelle: PM Landtag NRW