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15.03.2024 - von Prof. G. Wollank
Die Versicherungen erheben Altersaufschläge auf den Beitrag für die Kfz-
Haftpflichtversicherungen. Bei der Berechnung der Höhe des Altersaufschlags wird von ihnen
die fehlerhafte Statistik der BaFin und nicht die Statistik der jeweiligen Versicherung
zu Grunde gelegt.
Beispielsweise betragen bei der Versicherung „Ungenannt“ die Altersaufschläge gegenüber dem Kfz-Beitrag, den 40-Jährige zahlen müssen:
- bei den 60-jährigen KFZ-Versicherungsnehmern: 8 Prozent,
- bei den 70-jährigen KFZ-Versicherungsnehmern: 10 Prozent,
- bei den 76-jährigen Versicherungsnehmern: 45 Prozent,
- bei den 82-jährigen Versicherungsnehmern: 102 Prozent.
Altersaufschläge bei der KFZ-Haftpflicchtversicherung vermeiden
Melden Sie Ihr Auto auf eine/n jüngere/n Versicherungsnehmer/in um. Im Vordruck kreuzen Sie bitte das Kästchen „Schadensfreiheitsrabatt übernehmen“ an.
Eine korrekte Auswertung der Statistik würde ergeben:
- Ab dem Alter von 72 Jahren sind die Werte des Alterszuschlags deswegen kleiner als bei den 40-jährigen Versicherungsnehmer/innen, weil bei den über 72 Jahre alten Kfz-Haltern und
Halterinnen die jährlich gefahrene Strecke und der davon abhängige Schadenbedarf wesentlich kleiner sind als bei den 40-Jährigen.
- Wenn die Versicherungen ihre eigenen Statistiken zu Grunde legen würden, und nicht die der BaFin, müsste der Beitrag für die 82-Jährigen geringer ausfallen als der Beitrag für die 40-jährigen Versicherungsnehmer/innen.
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