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Berlin: Welches Antidiskriminierungsrecht brauchen wir?

27.02.2023 - von DeZIM-Institut

das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weist in seiner heutigen Form Schutzlücken auf, die Bundesregierung will das jetzt ändern. Das hat sie in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt. Aber wie? Und warum erst jetzt? Über Verbesserungen wird schließlich schon diskutiert, seit das Gesetz vor über 16 Jahren in Kraft trat.

Forscher*innen des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) haben analysiert, wie sich die Debatte bisher entwickelt hat, welche Reformvorschläge es aktuell gibt und wer wie dazu steht. Ein Teil der Ergebnisse erscheint Ende Februar 2023 in einem DeZIM Working Paper (1). Samera Bartsch, wissenschaftliche Mitarbeiterin am DeZIM und Koordinatorin des Forschungsprojekts, wird die wichtigsten Befunde und Schlussfolgerungen vorstellen.

Anschließend diskutieren wir mit unseren Gästen: Was hat sich getan, seit das AGG im Jahr 2006 verabschiedet wurde? Wo gibt es Schutzlücken? Und wie stehen die relevanten Akteure zu einzelnen Reformvorschlägen?

Speaker*innen

Ferda Ataman – Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung
Eva Andrades – Geschäftsführerin des Antidiskriminierungsverbands Deutschland (advd)
Roland Wolf – Leiter der Abteilung Arbeitsrecht bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
Awet Tesfaiesus – Rechtsanwältin und Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag
Luiza Licina-Bode – Rechtsanwältin und Abgeordnete der SPD im Bundestag
Moderation: Daniel Bax – Pressesprecher am DeZIM-Institut

Es handelt sich um eine Präsenzveranstaltung. Sie wird weder aufgezeichnet noch online übertragen. (warum nicht?)
Anmeldung bis 24. Februar, 12 Uhr, unter: Link

27. Februar 2023 14:30-15:30 Uhr
DeZIM.Saal im 3. OG der Mauerstr. 76, 10711 Berlin

(1) Das DeZim Working Paper
Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welches 2006 in Kraft getreten ist, existiert in Deutschland ein grundsätzlicher Diskriminierungsschutz. Dieser ist jedoch in seiner Wirkung beschränkt auf einige Lebensbereiche und auch nur ausgewählte Diskriminierungsmerkmale. Zugleich gibt es eine Vielzahl von insbesondere rechts- und sozialwissenschaftlichen Studien, die Handlungsempfehlungen oder Anregungen für die Fortentwicklung des Diskriminierungsschutzes entwickeln. Das Projekt sammelt und kategorisiert die verschiedenen von Wissenschaft und Zivilgesellschaft diskutierten Vorschläge zur Weiterentwicklung des Antidiskriminierungsrechts in Deutschland. Mithilfe einer Befragung unter politisch relevanten Akteur*innen aus Politik, Zivilgesellschaft und Wirtschaft wird die Akzeptanz für einzelne Vorschläge erfasst.
Die Policy-Analyse orientiert sich an dem theoretischen Modell des Advocacy Coalition Framework und erhebt dabei auch Netzwerkstrukturen und tiefergehende Beliefs innerhalb des Policy Feldes. Auf diesen Ergebnissen aufbauend, werden Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung des Diskriminierungsschutzes in Deutschland entwickelt.
Projektförderung: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend


Nicht-relevante Akteure haben auch Vorschläge! Siehe dazu: "Schutz vor Altersdiskriminierung: Was sich ändern muss ! Was steht im Koalitionsvertrag und den Parteiprogrammen der Koalitionäre ?"
Büro gegen Altersdiskriminierung unter: Link
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Quelle: DeZIM - Institut