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Versicherungsfremde Leistungen in der Rentenversicherung von 1957 bis 2024

Foto: H.S.

07.09.2025 - von diverse

Die Teufeltabelle
In der gesetzlichen Rentenversicherung sind die versicherungsfremden Leistungen aus Bundesmitteln zu finanzieren. Das ist nicht der Fall. ?Die gewählten Volksvertreter und Regierungen dieses Landes nutzten die Rentenversicherung seit 1957 ungeniert zum Stopfen von Finanzlöchern. Zurückgezahlt wurde nichts. Im Gegenteil. Inzwischen bedienen sich die Regierenden auch aus der Pflegekasse. Der fehlen noch immer 6 Milliarden Euro die ihr für Corona-Ausgaben abgeluchst wurden, die sie gar nicht bezahlen musste.

In allen Jahren, in denen eine Berechnung/Hochrechnung/Abschätzung zuerst durch den Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) und ab 2005 durch die Deutsche Renten Versicherung gemacht wurde, lag der Anteil der versicherungsfremden Leistungen an den Rentenausgaben bei 34 bis 40 Prozent. Der Anteil der dafür gezahlten Bundesmittel bewegt sich dagegen seit Jahren nur zwischen 26 und 27 Prozent.

Es ergibt sich daraus ein mit den Rentenausgaben wachsender Fehlbetrag von inzwischen 1.023 Milliarden Euro zu Lasten der Versicherten und Rentner.

Die "Teufel-Tabelle" von Otto Teufel ist mittlerweile fortgeschrieben bis zum 30.7.2024.
Sie ist zu finden auf den Seiten der Aktion demokratische Gemeinschaft e.V. (ADG) unter: Link

Interview mit Otto Teufel in der TAZ unter: Link


Der übergriffige Staat
... Der beamtete Rentenexperten wie Bernd Raffelhüschen fordert eine Kürzung oder Aussetzung der Rentenerhöhung 2020, obwohl auch er wissen müsste, dass der Bundeszuschuss die versicherungsfremden Leistungen schon heute nicht ausgleicht. Klar müsste für ihn auch sein, dass sich die Rentenerhöhung immer auf des Vorjahr bezieht – und da lief die deutsche Wirtschaft eben richtig gut.

Bestandsschutz ausgehebelt
Der Griff in die Rentenkasse hat DVG-Mitglied Arje Korn aus Mannheim auf die Palme gebracht, weswegen er einen Leserbrief an den „Mannheimer Morgen“ geschrieben hat. Er kritisiert darin, dass die „Fachleute“ und „Sachverständige“ das Grundübel ignorieren:

„Ende der 60er- und Anfang der 70er Jahre lag das Rentenniveau bei rund 70 Prozent des letzten Netto der Arbeiter und Angestellten. Dieses Klientel hat selbst dafür einbezahlt. Heute liegt das Niveau bei 48 Prozent – Tendenz langfristig weiter fallend. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden ständig die Leistungen gekürzt, aber die Beiträge steigen. Erst jüngst haben die Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöht. Woran liegt das? Dazu muss man zurück in die 50er Jahre gehen und die Pflichtversicherungen für Arbeiter und Angestellt insgesamt betrachten. Dabei müssen aber auch die steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden:

1957 wurde durch Konrad Adenauer willkürlich die kapitalgedeckte Rentenkasse in ein Umlageverfahren geändert (§ 1383 RVO, heute § 153 SGB).
Der Bestand der Rentenkasse wurde um 14,5 Milliarden Gold-Mark geplündert.
Durch das Wirtschaftswunder der 50er und 60er Jahre war die Rentenkasse schnell wieder prall gefüllt.

Der Diebstahl der Gelder der Rentenkasse ging weiter – für folgende Ausgaben:
Kriegsschulden und /-schäden wurden bezahlt
die Bundeswehr wurde damit aufgebaut
Optionsanleihen an Großfirmen (VW, Audi, Siemens, BMW, etc.) ohne das jemals eine Rückzahlung stattgefunden hat
Entschädigungszahlungen an jüdische Opfer, SS-Opfer, Kriegsopfer und Stasi- Opfer.
die deutsche Wiedervereinigung zum Großteil finanziert

Bis heute wurden den Arbeitnehmern durch die regierenden Parteien insgesamt annähernd 812 Milliarden Euro aus der Rentenkasse gestohlen.
Zählt man die Zinsen und Zinseszinsen hinzu, beträgt der Schaden für die Arbeitnehmer insgesamt über 950 Milliarden Euro.

1981 wurde gegen die drei Rentenreformen vom VdK geklagt. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass Arbeitnehmer und Rentner bei der Altersversorgung nicht das gleiche Recht haben wie andere Bürger, sprich Beamte, Politiker, Ärzte und Rechtsanwälte (berufsständige Versorgung). Die Rentenkasse gehört zu den „öffentlichen Geldern“.
Damit haben die regierenden Politiker alle Freiheiten und Zugriff auf die Rentenkasse.

Wir haben in den Fragen der Sozialversicherung eine reine Politiker/- und Beamtendiktatur, die ihre Macht dazu ausübt, den sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer deutlich zu benachteiligen. Das gibt es in keinem anderen westlichem demokratischem Land.
In der BRD haben wir den größten Sozialbetrug, den es in keinem andere westlichen Land je gegeben hat.
Die sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer haben keine Rechte und bekommen auch kein Recht
Klagen hat keinen Sinn, Kläger werden neuerdings von der Justiz mit Geldstrafen belegt, sogenannten Mutwillgebühren.
Wir haben nicht nur ein Zwei-Klassen-Sozialsystem, sondern auch ein Zwei-Klassen- Rechtssystem.
Nicht der immer wieder vorgebrachte demographische Faktor ist Grund für die Nullrunden, Rentenreformen mit Kürzungen sondern durch:
Diebstahl der Rentenbeiträge durch Politiker
Verlagern von versicherungsfremden Leistungen auf die Beitragszahler

Seit 1991 wird unser Gesundheitssystem reformiert.
Nach jeder Reform war alles teurer und schlechter.
Bei den Reformen haben ausschließlich Menschen das Sagen, die nicht in diesem System sind, sprich Politiker, Beamte und Lobbyisten.
Jeder gewinnt mit den Reformen, außer den gesetzlich versicherten Bürgern.
Auch auf das Gesundheitssystem wurden versicherungsfremde Leistungen abgedrückt. So werden beispielsweise Sozialhilfeempfänger (Hartz IV) und Flüchtlinge zu einem Minimalbeitrag versichert.
Auf die gesamten Sozialversicherungen lasten versicherungsfremde Leistungen von 230 Milliarden Euro jährlich. Aber nur rund 70 Milliarden Euro werden durch Bundeszuschüsse aufgefangen.
Sollten alle Fremdleistungen über Steuern bezahlt werden könnten alle Renten der „Normalrentner*“ um mehr als 40 Prozent erhöht werden, ohne dass der Bund auch nur einen Cent dazu geben und ohne dass die Beitragssätze erhöht werden müssten.

Der Gesetzgeber greift sogar in bestehende Verträge ein – und lässt die Rentner mit einer Direktversicherung den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile an der Krankenversicherung zahlen, obwohl diese im Vertrag klar als sozialversicherungsfrei ausgewiesen waren.

Übrigens, Beamte betrifft das alles nicht, deren Pension liegt bei rund 70 Prozent des letzten Netto. Sie erhalten auch noch rund 70 Prozent Beihilfe vom Staat und können sich für die Restkosten preiswert privat versichern. Wieder Zwei-Klassen-Gesellschaft!

Resümee: Die, die in die Rentenkasse einzahlen, zahlen immer mehr und bekommen dafür immer weniger und schlechtere Leistungen. Der Griff in die Rentenkasse hat nichts, aber auch gar nichts mit Gerechtigkeit und sozialer Verantwortung zu tun. Das Land wird radikalisiert und wird auseinanderdriften. Das lassen unsere Politiker sehenden Auges zu."

Quelle: Aktion Demokratische Gemeinschaft, ADG