Foto: H.J. Seniorenungerechter Strandweg
21.09.2025 - von Susanne Kusicke + Claudia Mahler
Frau Mahler, Sie haben als Expertin für die Rechte Älterer im Deutschen Institut für Menschenrechte begrüßt, dass die Vereinten Nationen eine Konvention zum Schutz älterer Menschen erarbeiten wollen. Warum sollte Deutschland eine solche Konvention brauchen, wir haben doch zum Beispiel das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)?
Das AGG stellt hauptsächlich auf den Arbeitsmarkt ab. Viele Lebensrealitäten der Älteren hat es nicht im Blick, insbesondere im Bereich der Digitalisierung, Infrastruktur, Behörden und Verwaltung.
Aber das AGG deckt doch auch Massengeschäfte ab, also Verträge des täglichen Lebens: Einkaufen etwa, Restaurants, Friseurbesuche oder Bahnfahren.
Trotzdem gibt es viele Probleme, etwa im Versicherungswesen. Dort sagt man, aus versicherungsmathematischen Gründen müssten die Älteren zum Beispiel bei Kfz-oder Reisekrankenversicherungen deutlich höhere Prämien zahlen, oder man gibt ihnen gar keine Versicherungen mehr. Ähnlich sieht es bei Darlehen aus, wenn man über 60 ist.
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In welchen Feldern könnte eine Konvention in Deutschland Verbesserungen für ältere Menschen bringen?
Da ist vor allem der Zugang zu Dienstleistungen: Beim Thema Digitalisierung wird es für viele Ältere deutlich kritisch. Einen Termin bei Behörden, beispielsweise beim Bürgeramt, machen zu können, setzt ja immer öfter voraus, dass man die digitalen Medien bedienen kann. Teilweise ist das sogar für einen Arztbesuch mittlerweile so. Auch Tickets für Theater, Kino oder die Bahn – dazu schreiben uns immer öfter Leute, die es kaum mehr schaffen, sich die günstigen Tickets zu besorgen, die es nur noch online gibt. Das sind oft genau die Menschen, die auf günstige Angebote besonders angewiesen sind.
Susanne Kusicke interviewt C. Mahler für die FAZ weiterlesen unter: Link
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