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BDA: Hinterbliebenenrenten reformieren!

13.06.2007 - von Hanne Schweitzer

Der Präsident der Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt fordert "eine durchgreifende Reform der Hinterbliebenenversorgung". Angeblich, um den Beitragssatz zur Rentenversicherung unter 20 Prozent zu halten.

Zuständig für die Absicherung der Hinterbliebenen ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Sie zahlt "Renten wegen Todes" an ca. sechs Millionen Hinterbliebene.

Das macht knapp 20 Prozent der gesamten Leistungen der DRV von 38 Milliarden Euro im Jahr und entspricht rund vier Prozentpunkten von den 19,9 Prozent des Bbeitragssatzes.

Der BDA hält die Hinterbliebenenversorgung für eine "fürsorgerisch motivierte" Rentenart und will sie kürzen, einschränken, weghaben und "einer besonderen Überprüfung" unterziehen.

Es gibt die sogenannte" kleine" und die sogenannte "große" Witwen-/Witwerrente. Der Anspruch der Hinterbliebenen richtet sich nach dem eigenen Alter und dem Alter der Kinder im eigenen Haushalt.

Die große Witwenrente beläuft sich auf 55 Prozent der Anwartschaften des/der Verstorbenen, die kleine beläuft sich auf 20 Prozent.

Eigenes Einkommen, das über dem Freibetrag von 700 Euro liegt, wird mit 40 Prozent angerechnet.

Was Herr Hundt vergißt: Die meisten älteren Frauen in Westdeutschland haben gar kein eigenes Einkommen.

Im Alterssicherungsbericht der Bundesregierung für das Jahr 2005 ist nachzulesen, dass das Geld für knapp ein Drittel der Hinterbliebenen die einzige bzw. die wichtigste Geldquelle im Alter ist.


Dazu macht ver.di eine Konferenz in Berlin

3. Alterssicherungskonferenz für Frauen: Montag, 16. Juli, 10 bis 17 Uhr, ver.di-Bundesverwaltung, Berlin.
Themen:
Hinterbliebenenversorgung, Sozialpolitik für Frauen.

Anmeldung und weitere Informationen: ver.di-Bundesvorstand, Bereich Sozialpolitik.

Quelle: Ver.di publik, Mai 2007

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