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Bioethiker Dahl fordert ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung

20.03.2004 - von A. Langenbeck

Der Giessener Bioethiker Edgar Dahl setzt sich dafür ein, dass Ärzte unheilbar Kranken Beihilfe zur Selbsttötung erbringen dürfen.
Es sei kein juristisches Problem, eine solche Regelung einzuführen, so Herr Dahl.
Das zeigten die Erfahrungen aus Oregon, Belgien, der Schweiz und den Niederlanden.

Ein Missbrauch der Hilfe beim Suizid, ein Haupteinwand gegen alle Formen der Sterbehilfe, sei nach seinen Erfahrungen bis heute nicht aufgetreten, erklärt der hessische Wissenschaftler, der sich für das Selbstbestimmungsrecht der PatientInnen einsetzt.

Der Staat habe kein Recht, ÄrztInnen und PatientInnen, die sich auf einen ärztlich assistierten Suizid geeinigt hätten, strafrechtlich zu sanktionieren.

Wer soll eigentlich diese ärztlich assistierte Suizidhilfe zahlen?

Passive Sterbehilfe ist hierzulande straffrei, wenn sie dem Willen der PatientInnen entspricht. Das bedeutet, ÄrztInnen können auf lebenserhaltende Maßnahmen verzichten. Bei sog. indirekter Sterbehilfe können Schmerzmittel unter Inkaufnahme einer Lebensverkürzung eingesetzt werden.

Der Schutz vor missbräuchlicher Handlung ist aber nicht garantiert. Dabei können die Motive des Missbrauchs individuell und gesellschaftlich facettenreich sein. Siehe auch Internationales/Schweiz/7.2.04

Quelle: FR 20.03.04