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Freiheitsberaubung Entmündigung - Pflege in D.

11.12.2007 - von Hanne Schweitzer

Im Oktober 2007 erhält eine selbstständige Heilerziehungspflegerin den Auftrag, als 24 Stunden-rund-um-die-Uhr Pflegerin zu arbeiten. Diesen Auftrag zur Versorgung eines 64jährigen Herrn hat sie von einem privaten Pflegedienst erhalten.
Die Pflegerin ist nicht neu in ihrem Beruf und sie hat schon Einiges zu sehen und hören bekommen. Der einwöchige Aufenthalt vermittelt ihr aber einen so tiefen Einblick in die Absonderlichkeiten der Pflegebranche, dass sie nicht schweigen und darüber hinwegsehen will. Die Pflegerin hat sich an das Büro gegen Altersdiskriminierung gewandt. Damit gehört sie zu den wenigen Praktikern ihrer Zunft, die Pflege- und Betreuungsmissstände aufzeigen und laut benennen. Die Pflegerin legt Wert auf die Feststellung, dass sie mit keiner der hier erwähnten Personen verwandt oder verschwägert ist.

Als ich am 18.9.07 mit dem Herrn zusammen das Haus einer Pflegewohngemeinschaft, die er nach Belieben vormittags besuchen kann, zum ersten Mal betrat, hörte ich schon in der Tür laute Hilferufe. In einem Zimmer, das ca. 12 qm groß ist, lag eine zerschöpfte alte Dame auf dem Bett. Sie bat mich um ein Glas Wasser und sagte mir, dass sie unbedingt aus dieser Zweier-Wohngemeinschaft weg wolle. Sie könne ihr Zimmer nicht verlassen, weil sie Angst habe, zu stürzen. Wegen einer Gehschwäche ist die 82Jährige auf einen Rollator angewiesen. Mit dem kann sie aber die 20-25 cm hohe Stufen nicht überwinden, die ihr Zimmer vom Rest der Wohnung trennt. Somit verbringt sie die meiste Zeit allein in ihrem Zimmer. Morgens wird sie aus dem Bett geholt und muss dann entweder in ihrem Zimmer, oder im nicht beheizten Winterarten über Stunden auf die nächste Pflegekraft warten. Sie wird ohne Ansprechpartner „geparkt“. Sie verfügt über kein Telefon, und hat auch keinen Notrufknopf um ggf. Hilfe zu rufen. Die Frau wirkte verwahrlost. Sie hatte z.B. schon einen Ziegenbart von ca.1,5cm, schmutzige Finger, ungepflegte Haare etc. Weil sie die Toilette nicht alleine erreichen kann, bekommt sie wegen des Zeitmangels der Mitarbeiterinnen Windeln um. Die Frau erzählte, dass die Mitarbeiterinnen ihrer Bitte, doch mit ihrer Betreuerin telefonieren zu dürfen, keine Beachtung schenken. Es kam mehrmals vor, dass ich die alte Dame allein, weinend, mit dem aufgewärmten Inhalt einer Konserve vorfand.

Die Situation des Herrn, bei dem ich eine Woche lang rund um die Uhr zugegen war, und mit dem ich vormittags die Wohngemeinschaft besuchte, stellte sich mir so dar: Ich war die Ablösung für einen 22Jährigen Mann. Dieser hatte den älteren Mann drei Wochen lang 24 Stunden rund um die Uhr versorgt. Dafür erhielt er 900,-Euro netto (Lohn-Abrechnungen liegen vor). Der junge Mann verfügt über keine pflegerische Ausbildung, sein Essen musste er selbst bezahlen.
Ich stellte schnell fest, dass eine 24 Stunden-Pflege bei dem Herrn nicht notwendig ist. Er findet sich im Alltag gut zurecht. Zeitlich sowie örtlich ist er sehr gut orientiert, er fährt selbstständig mit dem Bus, steigt um und kennt die Linien mit denen er fahren muss. Ich konnte mich adäquat mit ihm unterhalten und sein Umfeld nimmt er wahr. Auch seine Grundpflege führt er selbst aus - waschen, Mundpflege, baden, Rasur etc. Der Mann ist also selbstständig und es gibt nicht den geringsten Anlass für eine 24 Std.-Pflege.
Nach Rücksprache mit seiner Krankenkasse spricht NICHTS – kein medizinischer, kein psychischer oder physischer Grund für eine 24stündige-rund-um-die-Uhr-Pflege. Die teure Pflege (4.000 bis 5000 Euro pro Monat), wurde von seiner Betreuerin (Name und Adresse sind bekannt) veranlasst. Die Betreuerin ist Anwältin und Berufsbetreuerin. Sie ist auch die Betreuerin der gehbehinderten, verwahrlosten Dame in der Pflegewohngemeinschaft.
Als Ursache der Betreuung des Herrn wurde im November 2006 Selbstmordgefahr angegeben. Der Herr hatte in der Vergangenheit starke Schmerzen gehabt. Er nahm deshalb eine überhöhte Dosis an Schmerzmitteln, er wollte sich nach eigenen Aussagen aber nicht das Leben nehmen. Im April 2007 wurde seine Betreuung durch das Amtsgericht verlängert (Beschluss liegt vor.) Als Grund wurde nun angegeben: Demenz. Davon kann ich als ausgebildete Fachkraft, die ich regelmäßig mit dem Herrn in Kontakt stehe, aber nichts erkennen.
Stattdessen hat sich das Vermögen des Herrn, welches sich nach seinen Angaben auf ca. 70.000 Euro belief inzwischen gegen Null reduziert. Erst jetzt, wo kein Vermögen mehr vorhanden ist, und ein Antrag beim Sozialamt auf Kostenübernahme der 24 Std.-rund-um-die-Uhr-Pflege abgelehnt wurde, hat die Betreuerin die 24 Stunden-Pflege aufgehoben.

Bei meiner Arbeitsaufnahme war im Haushalt des alten Herrn kein Haushaltsgeld vorhanden. Auf Nachfrage bei der Betreuerin sagte diese: „Das Spielchen kenne ich schon“, und riet mir, mich an den Pflegedienst zu wenden, der das Geld bekommen habe. Also rief ich den Pflegedienst an und fragte nach dem Haushaltsgeld. Nichts passierte, und ich ging mit meinem privaten Geld in Vorlage, um den Lebensunterhalt zu sichern. Ich rief erneut bei der Betreuerin an. Die Betreuerin war ärgerlich über meinen Anruf und sagte mir, dass sie in Zukunft solche Anrufe nicht mehr bekommen wolle. Der Pflegedienst sei zuständig, der bekäme am Anfang des Monats das Haushaltsgeld.
Am 20.9. wurden mit von einer weiteren Pflegekraft 100 € Haushaltsgeld übergeben. Der Leiter des Pflegedienstes, der an diesem Tag ebenfalls in die Wohnung des Herrn gekommen war, genierte sich nicht, mir zu erklären, wie man am Besten Geld in der Pflege verdienen könne. Seine Aussage dazu war die folgende: Man suche sich finanziell gut gestellte Menschen, die eine 24 Std.-rund-um-die-Uhr-Pflege haben wollen oder sollen. Die Kosten dafür von 4.000 bis 5.000 Euro im Monat rechne man dann als Pflegedienst mit dem amtlich bestellten Betreuer ab. Dieser zahle die Rechnung vom Bankkonto des Betreuten. Weil die meisten alten Menschen in der Regel keine Einkommenserklärung mehr machen, könne sich der Pflegedienst das Geld für die 24 Std.-Pflege an der Steuer vorbei in die Tasche stecken.
Aber damit nicht genug. Der Pflegedienst könne, am besten unter anderem Namen durchaus ein weiteres Mal kassieren. Schließlich habe er ja einen Pflegevertrag über Grund- und Behandlungspflege mit der Kranken- bzw. Pflegekasse abgeschlossen.
Der Pflegedienstleiter hatte noch weitere Tricks zur persönlichen Bereicherung auf Lager, von denen wir aber nichts wissen wollten. Sogar Gegenstände wurden mir von ihm zum Kauf angeboten, z.B. eine Rolex und diverse Schmuckstücke.
In diesem Zusammenhang ist möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass die Kunden, die ich in der einen Woche meines Einsatzes kennen gelernt habe, alle vermögend waren oder es zumindest noch sind.

Der hier geschilderte Fall ist kein Einzelfall. Wer aber nun geglaubt hat, dass im Kabinettbeschluss zur Pflegereform vom 17.10.2007 das drängende Problem der finsteren Machenschaften und kriminellen Seilschaften rund um Pflege und Betreuungen behandelt wurde, der irrt.
Diskriminierung und Missbrauch von Seniorinnen und Senioren werden ignoriert, obwohl sie existent sind und allein durch die steigende Zahl der Älteren weiter zunehmen werden. Aus Kalifornien ist z.B. bekannt, dass sich die Fälle von Seniorenmissbrauch dort seit 1986 verdreifacht haben. Aus diesem Grund wurden dort schon vor Jahren die folgenden, verbindlichen Definitionen für Seniorenmißbauch etabliert:

1. Physischer Missbrauch
Das kann sein stoßen, kneifen oder sogar schlagen. Missbrauch kann es auch sein, jemanden daran zu hindern etwas zu tun, z.B. einen Senior oder eine Seniorin dazu nötigen, an einem Platz bleiben zu müssen oder gar zu fesseln. Physischer Missbrauch beinhaltet auch den sexuellen Missbrauch und die bewusst falsche Medikamentengabe.
2. Emotionaler Missbrauch
Dazu gehört, dass SeniorInnen gedroht wird oder dass sie fortgesetzt belästigt werden, dass sie eingeschüchtert oder isoliert werden, ignoriert oder eingesperrt werden.
3. Finanzieller Missbrauch
Das reicht vom Diebstahl bis zur Erpressung. Finanzieller Missbrauch ist es, wenn der Besitz von SeniorInnen veruntreut oder falsch genutzt wird. Wenn ihnen Häuser oder Grundstücke weggenommen werden, oder wenn SeniorInnen durch Betrug etwas weggenommen wird, was ihnen gehört.
4. Missbrauch durch Vernachlässigung oder Unterlassung
Wenn eine Pflegeperson nicht die Grundbedürfnisse des zu Pflegenden abdeckt, wie Essen, Trinken, Wohnen, medizinische Versorgung oder persönliche Pflege. Wenn es versäumt wird, SeniorInnen vor Gesundheits- und Gefahren zu beschützen und wenn es versäumt wird Unterernährung oder jedwede Form von Vernachlässigung zu verhindern.

Den kriminellen, systembegingten Machenschaften in der Pflege- und Betreuungsbranche muss dringend ein Riegel vorgeschoben werden. Das Büro gegen Altersdiskriminierung fordert die Bundesregierung und die Landesregierungen deshalb auf, umgehend Kriterien für den Begriff „Seniorenmissbrauch“ zu entwickeln, diese gesetzlich zu installieren und zu sanktionieren.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2532
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

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