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Minijobs: Rentenversicherungspflicht für 65 +

25.04.2008 - von Jutta Braun-von der Brelie

Ich habe für meine zwei Ferienwohnungen eine Minijobberin beschäftigt, die ab 1. Juli mit dem 65. Geburtstag nicht mehr rentenversicherungsbeitragspflichtig ist.

Mein Anruf bei der Knappschaft, ob sich dadurch an meinen Beitragszahlungen für sie etwas ändert, ergab, daß ich die gleichen Beiträge weiterzahlen muss.

Begründung: Sonst würden für Minijobs ja nur Leute über 65 eingestellt, das solle verhindert werden!!
Was kann ich tun? Vielen Dank und viele Grüße!

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=1502
Quelle: Mail an Redaktion

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