25.04.2008 - von Jutta Braun-von der Brelie
Ich habe für meine zwei Ferienwohnungen eine Minijobberin beschäftigt, die ab 1. Juli mit dem 65. Geburtstag nicht mehr rentenversicherungsbeitragspflichtig ist.
Mein Anruf bei der Knappschaft, ob sich dadurch an meinen Beitragszahlungen für sie etwas ändert, ergab, daß ich die gleichen Beiträge weiterzahlen muss.
Begründung: Sonst würden für Minijobs ja nur Leute über 65 eingestellt, das solle verhindert werden!!
Was kann ich tun? Vielen Dank und viele Grüße!
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Rente:
24.04.2008: VDK wird neoliberal
18.04.2008: 47 Versicherungsjahre sind nicht genug
08.04.2008: Rentenerhöhung 2008 + 2009 umstritten
Alle Artikel zum Thema
Rente