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Offener Brief des Büros gegen Altersdiskriminierung an EU-Kommissar Spidla wg. Verbesserung des Schutzes vor Diskriminierung

10.05.2008 - von Hanne Schweitzer

Bis zum 25.6.2008 soll die EU-Kommission in Brüssel über die Verbesserung des europäischen Antidiskriminierungsschutzes befinden.
Wie aus gut unterrichteten Kreisen zu hören ist, steht zu befürchten, dass diese Verbesserungen einzig auf das Diskriminierungsmerkmal "Behinderung" beschränkt bleiben sollen. Wir waren nicht überrascht zu hören, dass es sich dabei um die alleinige Frucht der Bemühungen bundesdeutscher Politiker und Lobbyisten handeln soll. Selbst die Polen wollten weitergehende Verbesserungen an der Richtlinie zur Antidiskriminierung als die deutschen Volksvertreter und Lobbyisten.

Das Büro gegen Altersdiskriminierung bittet Sie, Herrn Spidla, als EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, bei der Entscheidung über eine Verbesserung des Antidiskriminierungsschutzes vor allem die Belange der BürgerInnen zu berücksichtigen.

Altersdiskriminierung ist in der Bundesrepublik Deutschland eine alltägliche Erscheinung. Sie verhindert die gleichberechtigte Teilnahme der BürgerInnen JEDEN ALTERS am sozialen und kulturellen Leben. Wie sehr bundesdeutsche Politik das Thema vernachlässigt, lässt sich u.a. dadurch belegen, dass erst im März 2008 vom Bundesfamilienministerium ein Forschungsauftrag ausgeschrieben wurde, mit dem Ziel, existierende Altersgrenzen zu recherchieren.

Wegen der mangelnden bundesdeutschen Datenlage erlauben wir uns deshalb, Ihnen eine kleine Auswahl von Altersdiskriminierungen vorzulegen, die dem Büro gegen Altersdiskriminierung zugesandt wurden.

Altersgrenzen

  • Die „Civil Academy“, ein gemeinsames Projekt der Deutsche BP AG und des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement (BBE) bietet ein kostenloses Training in Projektmanagement für ehrenamtliches Engagement für 18 - 27 Jährige an.

  • Der Kinderschutzbund hat eine Altersgrenze von 40 Jahren für ehrenamtliche Arbeit festgelegt.

  • Bei Fernsehsendungen dürfen nur unter 30Jährige mitmachen.

  • Die katholische und evangelische Telefonseelsorge haben eine Altersgrenze für ehrenamtliche Arbeit von 65 Jahren festgelegt.

  • Für das Mieten eines Autos ist eine Altersgrenze von 75 Jahren üblich.

  • Gerichte halten die Berufung von ehrenamtlichen Richtern (Schöffen) ab Jahrgang 1940 für problematisch.

  • Das Höchstalter für die Zulassung als Sachverständiger: 60 Jahre.

  • Einen Studienkredit erhält nur, wer maximal 36 Jahre alt ist. Die Bundesausbildungsförderung erhält nur, wer maximal 30 Jahre alt ist.

  • In Stellenanzeigen finden sich noch immer Formulierungen wie: erste Berufserfahrung, mindestens ein/zwei/ drei/sechs bis sieben Jahre Berufspraxis. Jobagenturen veröffentlichen noch immer Stellenangebote mit Altersangaben.

  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen dürfen nur von Ärzten bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres durchgeführt werden.


  • Diskriminierungen wegen des Lebensalters verstoßen gegen das Gebot von Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung. BürgerInnen müssen vor jeder Art von Diskriminierung geschützt werden - auch vor Altersdiskriminierung. Die EU-Kommission hat es in der Hand, eine vernünftige, bürgerfreundliche Vorgabe für alle Mitgliedstaaten zu entwickeln. Wie gesagt, die EU-Kommission, nicht irgendwelche deutschen Piefkes.
    PEOPLE WANT NO Discrimination!!!

    Brief des Büros gegen Altersdiskriminierung vom 9.5.2008 an den EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, Vladimír Spidla.

    Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2551
    Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung