10.05.2008 - von Hanne Schweitzer
Bis zum 25.6.2008 soll die EU-Kommission in Brüssel über die Verbesserung des europäischen Antidiskriminierungsschutzes befinden.
Wie aus gut unterrichteten Kreisen zu hören ist, steht zu befürchten, dass diese Verbesserungen einzig auf das Diskriminierungsmerkmal "Behinderung" beschränkt bleiben sollen. Wir waren nicht überrascht zu hören, dass es sich dabei um die alleinige Frucht der Bemühungen bundesdeutscher Politiker und Lobbyisten handeln soll. Selbst die Polen wollten weitergehende Verbesserungen an der Richtlinie zur Antidiskriminierung als die deutschen Volksvertreter und Lobbyisten.
Das Büro gegen Altersdiskriminierung bittet Sie, Herrn Spidla, als EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, bei der Entscheidung über eine Verbesserung des Antidiskriminierungsschutzes vor allem die Belange der BürgerInnen zu berücksichtigen.
Altersdiskriminierung ist in der Bundesrepublik Deutschland eine alltägliche Erscheinung. Sie verhindert die gleichberechtigte Teilnahme der BürgerInnen JEDEN ALTERS am sozialen und kulturellen Leben. Wie sehr bundesdeutsche Politik das Thema vernachlässigt, lässt sich u.a. dadurch belegen, dass erst im März 2008 vom Bundesfamilienministerium ein Forschungsauftrag ausgeschrieben wurde, mit dem Ziel, existierende Altersgrenzen zu recherchieren.
Wegen der mangelnden bundesdeutschen Datenlage erlauben wir uns deshalb, Ihnen eine kleine Auswahl von Altersdiskriminierungen vorzulegen, die dem Büro gegen Altersdiskriminierung zugesandt wurden.
Altersgrenzen
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