17.05.2008 - von Hanne Schweitzer
Die EU-Kommission hat gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Grund dafür ist die unzureichende Umsetzung der Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Wie Haufe meldet, zeigt sich die Bundesregierung davon aber sichtlich unbeeindruckt. Sie geht davon aus, dass eine Änderung des AGG nicht erforderlich sei.
Die Frist, die der schwarz/roten Bundesregierung von der EU-Kommission eingeräumt wurde, um zur Vertragsverletzung Stellung zu nehmen, läuft am 1. Juni 2008 ab.
Bundesregierung und die zuständigen Ministerien hüllen sich bislang in Schweigen; die CSU sprach sich dezidiert gegen eine EU-konforme Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien aus. Nicht mal ein Pieps ist in dieser Auseinandersetzung bisher von der Antidiskriminierungsbeauftragten des Bundes zu hören. Als Anlaufstelle für Beschwerden über Diskriminierung wird diese Stelle, angesiedelt beim Bundesfamilienministerium, von den SteuerzahlerInnen unterhalten.
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