18.05.2008 - von Manfred T.
Bezugnehmend auf den folgend geschilderten Fall möchte ich Sie fragen, ob dies nicht auch eine Form von Altersdiskriminierung ist.
Mir ist in München eine Frau bekannt, die mit 63 Jahren in Rente ging, weil sie trotz intensiver Bemühungen keinen adäquaten Job mehr fand.
Seit dem 63. Lebensjahr bezieht sie nun eine Minirente von 392 Euro. Da sie die staatliche Grundsicherung nicht in Anspruch nehmen will, übt sie einen Nebenjob mit der erlaubten Zuverdienstgrenze von 340 Euro aus. Bei Abzug der Miete, des Telefons, Stroms, Rundfunk, der Sterbegeldversicherung, der Fernsehgebühr, der Heizkosten und von Fahrkarten für die Straßenbahn bleiben ihr ca. 100 Euro monatlich für den Lebensunterhalt.
Sie könnte um 60 Euro mehr verdienen, dann würde jedoch ihre Rente gekürzt werden.
Warum wird für die Rentenbezieher unter 65 Jahre die Zuverdienstgrenze vom Gesetzgeber nicht ausser Kraft gesetzt? Einen Rentenbezug kann man doch nicht mit einem Arbeitslosengeldbezug vergleichen.
Da sich diese Einschränkung nur auf die Rentenempfänger in der Hauptsache auf 58-65jährige bezieht, könnte man hier durchaus auch eine Altersdiskriminierung sehen.
In Österreich ist es scheinbar noch viel schlimmer. Da unterliegen alle Rentner einer minimalen Zuverdienstgrenze, wie ich heute erfahren musste.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie Ihre Meinung dazu schreiben könnten.
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