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Großmutter wird eingeschlossen

27.08.2008 - von Name + Adresse sind der Redaktion bekannt

In meiner Familie gibt es ein Problem. Meine Oma ist in psychischer Behandlung und kann nicht mehr alleine für sich sorgen.

Meine Eltern wurden mit der Pflege beauftragt, da sie die gesetzliche Vormundschaft/Betreuung übernommen haben. Nun haben sie einen Wohlfahrtsverband mit der Pflege beauftragt, die meine Oma waschen, baden und mit Essen versorgen.

Da meine Oma letzte Woche das Haus ohne Rücksprache verlassen hat (normal geht sie nie alleine aus dem Haus), hat mein Vater entschieden, dass es sicherer wäre, wenn meine Oma eingeschlossen wird. Der Wohlfahrtsverband wurde darüber in Kenntnis gesetzt.

Wenn der Wohlfahrtsverband oder mein Vater zu meiner Oma geht, wird beim verlassen jeweils die Tür abgeschlossen und meine Oma hat keinen Schlüssel. Meine Frage ist, ob das rechtens ist. Darf man einen Menschen, über den man die Vormundschaft hat, einschließen? Wie sieht es aus, wenn meiner Oma etwas in der Wohnung zustößt? Sind dann meine Eltern haftbar zu machen?
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Dazu meint HSM:
Im Grunde ist das Vorgehen des Sohnes Freiheitsberaubung. Da sich dies aber im familiären Bereich abspielt, wird sich das
Vormundschaftsgericht nicht einmischen.
Wenn aber der Sohn und der Pflegedienst die Wohnung nicht abschließen würden, bestünde die Gefahr, dass - vorausgesetzt die Frau ist dement - sie sich verlaufen und selbst gefährden würde. Es bleibt allerdings zu
klären, ob die Frau überhaupt noch in der Wohnung alleine leben kann.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=806
Quelle: Mail an das Büro gg. Altersdiskriminierung

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