01.01.2009 - von Hanne Schweitzer
Für die rund 2.000 Pflegeheime und mehr als 1.000 Einrichtungen der Behindertenhilfe, die es zur Zeit in NRW gibt, gilt ab 1. Januar 2009 ein neues Heimgesetz. Es wurde am 12.11.2008 von den Abgeordneten im Düsseldorfer Landtag mit Mehrheit, aber ohne Zustimmung der Grünen verabschiedet.
Das "Wohn- und Teilhabegesetz" schreibt vor, dass Zimmer mit mehr als zwei Betten in Alten- und Pflegeheimen nicht mehr erlaubt sind. Die Betreiber haben allerdings drei Jahre Zeit um dieser Vorschrift zu entsprechen.
Auch gelten für die Heime nicht mehr die Bauvorschriften von Krankenhäusern.
Des Weiteren: Heime werden ab Januar 2009 ohne Anmeldung einmal pro Jahr kontrolliert und die Ergebnisse sollen veröffentlicht werden.
Ausserdem enthält das Gesetz die Bestimmung, dass Heimbewohner bei der Heimordnung und bei den Essensplänen ein gewisses Mitspracherecht erhalten.
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