13.05.2009 - von d.w.
Herr X muss für seine geschiedene Ehefrau, die bereits vor sieben Jhren verstorben ist, im Rahmen des Versorgungsausgleichs mehr Geld bezahlen (an den Staat), als er selbst als Rente behalten darf!
Herr X schreibt an das Büro gegen ALtersdiskriminierung: Leider habe ich erst heute von Ihrem Artikel Kenntnis bekommen bezüglich Versorgungsausgleich auch nach dem Tod der Bezugsperson.
Ich zahle seit 1997 Versorgungsausgleich an meine 2002 verstorbene Frau. Das sind monatlich 1.020 € während mir selbst nur ca. 940 € bleiben.
Ich beabsichtige, mich in Kürze mit einer Petition an den Petitionsausschuss des Europaparlaments in Bruxelles aus diesem Grund zu wenden und wäre froh noch weitere Gleichgesinnte zu finden, damit ich mehr Druck ausüben kann. Ich wohne als pensionierter Beamter in Frankreich.
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