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Kein Kredit mit 88 Jahren

28.10.2009 - von Hanne Schweitzer

Aufgrund der Tatsache, dass ich das 88. Lebensjahr erreicht habe, bekomme ich nirgendwo einen dringend benötigten Kredit von Euro 10.000. Meine Bonität ist ausgezeichnet, keine negativen Schufaeinträge und ich bin ausserdem Besitzer eines Eigenheims. Trotzdem will keiner Kredit geben.
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Warum bekommt dieser Mann keinen Kredit? Die Antowrt ist einfach. Die Bundestagsabgeordneten wollen es so. 2006, kurz vor der endgültigen Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in Berlin ist es der Lobby der Banken gelungen, von den Regelungen des AGG ungeschoren zu bleiben. Ihr Mantraartig wiederholtes Argument hieß: Das Recht auf Vertragsfreiheit. Dieses Recht ist wichtiger, als der Schutz der BürgerInnen vor Altersdiskriminierung durch Finanzinstitute.

Dazu muss man wissen: Im AGG wird aufgezählt, in welchen Bereichen das Gesetz gilt, in welchen Bereichen u.a. Altersdiskriminierung verboten ist. Ein Bereich wird im Gesetz in § 8 so beschrieben: "Zugang und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich Wohnraum." Das hört sich gut an, ist aber leider nicht so gemeint. Denn in § 19 heißt es zwar unter der Überschrift "Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot": (1) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, die 1. typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen (Massengeschäfte) oder bei denen das Ansehen der Person nach der Art des Schuldverhältnisses eine nachrangige Bedeutung hat und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen oder 2. eine privatrechtliche Versicherung zum Gegenstand haben, ist unzulässig.

Eine Übersetzung dieser positiv formulierten Abkehr vom Schutz vor Altersdiskriminierung steht im Anhang des Gesetzes: "... der Zugang und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen erfolgt in marktwirtschaftlich organisierten Gesellschaften überwiegend auf der Grundlage von privatrechtlichen Verträgen. ... Mit Dienstleistungen sind also nicht nur Dienst- und Werkverträge (§§611,631 BGB) gemeint. Erfasst wird der Anwendungsbereich der Nummer 8 durch das Erfordernis, dass die Güter und Dienstleistungen sowie Wohnraum "der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen" müssen.

Will sagen: Kreditvergabe ist kein Massengeschäft. Dadurch fällt sie nicht unter das gesetzliche Verbot der Altersdiskriminierung beim Zugang und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. "Nur" bei Massengeschäften ist Altersdiskriminierung verboten. Also dann, wenn Sie eine Flasche Bier am Kiosk kaufen oder mit dem Auto in die Waschanlage fahren.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2960
Quelle: Mail an die Redaktion

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