12.01.2010
Die Europäische Kommission hat der Bundesregierung am 29. Oktober 2009 und am 9. Oktober 2009 ihre Stellungnahmen wegen unzureichender Umsetzung dreier EU-Richtlinien gegen Diskriminierung übersandt ( Vertragsverletzungsverfahren). Die Bundesrepublik wurde aufgefordert, gemäß Artikel 226 Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, binnen zweier Monate die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um ihren vertraglichen Pflichten nachzukommen. Anderenfalls drohen Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof und hohe Kosten im Falle einer Verurteilung. Am 12.1.2010 hat die Bundesregierung auf die entsprechende Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck, Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der Grünen im Bundestag in der Drucksache 17/377 – Stellung genommen.
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