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Sozialer Status: Diskriminierungsmerkmal?

05.02.2010 - von LADS

„Sozialer Status“ ist zunächst einmal ein Begriff, der sich einer vorschnellen Definition entzieht. Sicherlich gehören der Beruf oder die Erwerbslosigkeit, das Einkommen, der Bildungsstand und der Wohnort zu den zentralen Kategorien, die den sozialen Status eines Menschen widerspiegeln. Soziale Ausgrenzung und Diskriminierung drücken sich in erschwerten Zugängen zu Beschäf‐tigung, Wohnraum, Bildung, Gesundheitsfürsorge und anderen existenziellen Grundleistungen aus. Um ein paar Beispiele zu nennen: Es ist vielfach belegt, dass in kaum einem Land Bildungsbe‐teiligung und Bildungserfolg so stark von der sozialen Herkunft abhängen wie in Deutschland. Nach einem Bericht der EU‐Kommission zu finanzieller Ausgrenzung haben Millionen von Menschen in Europa keinen Zugang zu elementaren Finanzdienstleistungen wie beispielsweise Konten. Die Praxis einiger Unternehmen, nach der die Beurteilung der Bonität eines möglichen Kunden u. a. von dessen Wohnort bzw. Stadtteil abhängig gemacht wird, das sogenannte scoring, ist aus datenschutz‐ und antidiskriminierungspolitischer Sicht höchst umstritten. Im Gesundheitsbereich gehört die zuweilen sehr unterschiedliche Behandlung von gesetzlich und privat Versicherten zu den Alltagserfahrungen vieler Patienten, was mittelbar mit dem sozialen Status, hier Einkommenshöhe und ‐art, zu tun hat. Auch auf dem Wohnungsmarkt prägt der soziale Status stark. Eine alleinerziehende Hartz‐IV‐Empfängerin mit drei Kindern hat deutlich weniger Chancen als andere Bewerber. In diesem Kontext ist der Aspekt der Mehrfachdiskriminierung von großer Bedeutung, da der soziale Status im Zusammenhang mit anderen Merkmalen negativ verstärkend wirkt. Bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sind zunächst die Sozial‐, Arbeitsmarkt‐, Bildungs‐ und Stadtentwicklungspolitik gefordert. Antidiskriminierungspolitische Instrumente können und sollten hier aber einen (Teil‐)Beitrag leisten. Das gilt umso mehr, als es unbestritten ist, dass gesellschaftliche (Ausgren‐zungs‐)Realitäten sich in Intensität und Bezugspunkten verändern und verschieben. Eine zeitgemäße Antidiskriminierungspolitik muss darauf reagieren und die sehr reale Diskriminierungswirkung des Merkmals sozialer Status beschreiben, problematisieren und mögli‐che rechtliche Weiterentwicklungen anstoßen. Übrigens: die Grundrechtecharta der EU, die seit dem 1.12.2009 in Kraft ist, schließt das Merkmal „sozialer Status“ selbstverständlich ein.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=3417
Quelle: LADS Information 3.2.10

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