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Dissertation: Mit 28+ zu alt

30.03.2010 - von K.M. + H.S.

Die Gerda von Henkel Stiftung schließt Personen über 28 Jahre als bei der Promotion nicht-förderungswürdig aus.
Wie ist diese Altersgrenze (28. Lebensjahr) zu verstehen?
Die Altersgrenze bezieht sich auf den Zeitpunkt des Hochschulabschlusses. Hatten Sie also zum Zeitpunkt des Hochschulabschlusses das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet, könnten Sie sich auch z.B. im Alter von 35 Jahren noch bei der Stiftung um ein Promotionsstipendium bewerben. Ausnahmen werden auf das Lebensalter angerechnet (z. B. zweiter Bildungsweg, Kindererziehung, Wehrdienst, Berufspraxis nach dem Abschluss und andere besondere Lebensumstände). Falls keine besonderen Gründe für einen Hochschulabschluss nach Vollendung des 28. Lebensjahres vorliegen, kann der Antrag nicht in das Auswahlverfahren aufgenommen werden."

Was soll das? Warum gibt es diese willkürlich gesetzte Altersgrenze? Sollten sich die Hochschulen nicht über jede und jeden freuen, der sich promovieren lassen will!!!? Was soll das Politikgerede von Qualifizierung und lebenslangem Lernen wenn es einer steuerbegünstigten Stiftung möglich ist, einen diskriminierenden Zugang zur Promotion festzusetzen? Die Frage kann beantwortet werden. Am 29.3.2010 einigten sich die EU-Regierungschefs NICHT auf belastbare Ziele zur Bekämpfung der Armut und zur Steigerung des Bildungsniveaus.

Würde die 5. Antidiskriminierungsrichtlinie der EU hierzulande umgesetzt, wäre diese Art von Altersdiskriminierung im Bildungsbereich verboten. So schön ist das Leben aber leider nicht. Die wespenfarbige Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf festgelegt, diese europäische Richtlinie zu torpedieren, sie nicht umzusetzen. Mit anderen Worten: Die Bundesregierung will ihre Bürgerinnen und Bürger nicht vor Altersdiskriminierung im Bildungsbereich schützen.


Quelle:
Link, 30.3.2010, 22Uhr24.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=3223
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema Uni & Co.:
24.03.2010: Altersgrenze beim Studium
22.03.2010: Kunststudium: über 30Jährige benachteiligt
01.03.2010: Gutachten: Diskriminierungsschutz im Bildungsbereich

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