Schweiz - 07.02.2004 - von Hanne Schweitzer
Die Richtlinien zur „Behandlung und Betreuung von älteren, pflegebedürftigen Menschen“ der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) enthalten die seit 1942 straffreie „Beihilfe zum Suizid“. Begründung: „steigende Gesundheitskosten“!!!
So deutlich und unverblümt liest/hört man das selten!
Am 5. Febuar 04 wurde eine neue Richtlinie zur Legitimation der modernen Variante der Euthanasie verabschiedet.
Seitdem sind auch „PatientInnen am Lebensende“ in der Richtlinie enthalten, und zwar alte ebenso, wie junge.
Die neue Richtlinie argumentiert also nicht mehr mit den steigenden Gesundheitskosten, sondern der Spieß wird jetzt rumgedreht. Nun gilt es, die „Schutzbedürftigkeit der Sterbenden“ zu gewährleisten.
Die Deutsche Hospiz-Stiftung reagierte darauf mit dem Hinweis: Anstatt sich endlich für eine bessere Versorgung der Schwerstkranken und Sterbenden einzusetzen, wird der begleitende Suizid salonfähig gemacht.
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