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Höchstaltersgrenze f. mittleren Polizeivollzugsdienst O.K.

24.09.2009

Die Höchstaltersgrenze von unter 25 Jahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst des Landes Berlin ist mit höherrangigem Recht vereinbar. Das entschied der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 24. September 2009.

"Der am 4. Dezember 1978 geborene Kläger begehrt seine Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des mittleren Dienstes der Berliner Schutzpolizei.

Nach dem Abitur hatte er zunächst die Laufbahn des gehobenen Dienstes der Schutzpolizei eingeschlagen, bestand jedoch die Laufbahnprüfung nicht und schied am 23. November 2004 aus dem Vorbereitungsdienst aus. Seit dem 27. Dezember 2004 ist er für den Beklagten als Angestellter im Objektschutz tätig.

Im August und nochmals im Oktober 2005 bewarb er sich bei dem Beklagten um Einstellung zum 1. September 2006 in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des mittleren Dienstes der Schutzpolizei. Beide Anträge lehnte der Beklagte ab. Der Kläger habe das Einstellungshöchstalter von unter 25 Jahren überschritten; angesichts der hohen Zahl jüngerer Bewerber könne von der Altersgrenze keine Ausnahme gemacht werden. Auch ein weiterer, im August 2006 gestellter Antrag des Klägers blieb erfolglos.

  • Urteil des 2. Senats vom 24. September 2009 BVerwG 2 C 31.08
  • I. VG Berlin vom 28.02.2007 Az.: VG 5 A 239.06 Berlin
  • II. OVG Berlin-Brandenburg vom 28.02.2008 Az.: OVG 4 B 12.07


  • Das Urteil finden Sie unter: Link

    Link: EuGH: Altersgrenze f. Feuerwehrleute + Vertragszahnärzte…
    Quelle: Bundesverwaltungsgericht

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