Sozialgericht München 25.1.2011 Foto: V. Gerber
27.01.2011 - von Valentin Gerber
Am 25.01.2011 fand am Sozialgericht München eine Verhandlung wegen des Widerspruchs gegen die Rentennullrunde statt.
Mitglieder der ADG und der RRP unterstützten den Kläger mit ihrer
Anwesenheit.
Otto Teufel von der ADG, Rentenexperte par Exellence, wurde vom Gericht als Beistand nicht zugelassen, obwohl dies laut Merkblatt des Sozialgerichtes ohne Problem möglich gewesen wäre.
Wie zu erwarten, wurde der Einspruch des Klägers gegen die Nullrunde bei der Rente abgelehnt.
Die Richterin machte deutlich, dass sie nach vorliegenden Gesetzen nicht anders urteilen könne.
Auf den Hinweis der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes gegenüber berufsständischen Rentenversicherungen ging sie nicht ein. Auf die hohen Pensionen angesprochen, kam die Antwort "Die beiden Systeme kann man nicht vergleichen!" Damit plapperte sie die Aussage des Beamtenlobbyisten Peter Heesen nach.
Auf das Raunen in den Zuhörerreihen reagierte die Richterin mit der Drohung, den Saal räumen zu lassen. Zwei Zuhörer verließen demonstrativ den Saal.
Im Gerichtsbescheid des Sozialgerichtes München (S 12 R 2464/10) vom 31.01.2011 lautet die offizielle Begründung zur Ungleichbehandlung zwischen Rentnern und Pensionären.
"Die Ungleichbehandlung zwischen Rentnern und Pensionsbeziehern ist gerechtfertigt (Art. 3 GG). Der Gesetzgeber darf ungleiche Sachverhalte auch ungleich regeln. Das Gericht verweist insoweit auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes, der es sich anschließt.(siehe dazu Bundessozialgericht, Urteil vom 20.12.2007, Az. B 4 RA 9/05 R)."
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