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Versorgungsausgleich:Exfrau keine 65-Staat-kassiert 32.000 €

10.08.2011 - von M.S.

Der Versorgungsausgleich bei Geschiedenen wird dem Versorgungsausgleich-Pflichtigen bis zum Renteneintritt seiner Ex-Ehefrau in voller Höhe einfach weggenommen. Schaden in meinem Fall: in 4,5 Jahren etwa 32.000 €uro!

Jeden Monat werden mir 616 €uro meiner Rente vorenthalten, bis den Versorgungsausgleich dann endlich meine Ex-Ehefrau, die Versorgungsausgleichs-Berechtigte, erhält!

Das ist eine Diskriminierung, die der Ausländerfeindlichkeit, dem Antisemitismus oder der Schlechterbezahlung von Frauen in nichts nachsteht.

Warum muss man das stillschweigend hinnehmen? Überdies sind Sammelklagen Betroffener nicht zulässig. Man riecht den Braten und beugt gleich mal vor!
Der Staat benachteiligt Geschiedene gegenüber Ungeschiedenen auf infame Weise! - Wann stehen Betroffene dagegen auf? Wann tun sie sich zusammen?
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Sehr geehrte Leidensgenossen der Altersdiskriminierung durch staatlichen Rentenraub,
auch ich bin ein Betroffener, der in der Zeit von etwa 4,5 Jahren monatlich über 600 € an den Staat abtreten muss, bis meine geschiedene Frau dann in Rente geht. Zu dieser Problematik habe ich einen Brief - siehe Anhang - an unsere Justizministerin Lutheusser-Schnarrenberger geschickt. Wird vermutlich wenig nützen ...
Es kann ja nicht im Interesse deutscher Rechtsprechung sein, diese Bevölkerungsgruppe gegenüber ungeschiedenen Ehepaaren zu diskriminieren und als Menschen zweiter Klasse zu behandeln, auch wenn damit handfeste finanzielle staatliche Interessen verbunden sind!

Man kann nicht auf der einen Seite das Loblied auf die Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften anstimmen und zugleich den Rentenraub durch den Versorgungsausgleich befürworten.
Aber lesen Sie bitte zunächst selbst.
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Bundes Justizministerium
z.Hd. Frau Leutheusser-Schnarrenberger
13.08.2011
Diskriminierung geschiedener Rentner in Deutschland

Sehr geehrte Frau Justizministerin,
auf der Homepage des BMJ verkünden Sie freudestrahlend die Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften und führen dazu aus - Zitat:

„Am 1. August des Jahres 2001 trat das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft. Ziel dieses Gesetzes war die Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften. Aus Anlass des 10. Jahrestages des Inkrafttretens erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
"… Die Eingetragene Lebenspartnerschaft ist als fester Bestandteil der Lebenswirklichkeit in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen."

Ganz unten auf der Seite brüstet sich das BMJ, im Bündnis für mehr Demokratie „Den Wettbewerb für mehr Aktivität zur Demokratie und Toleranz“ zu fördern. Erlauben Sie mir bitte zu diesem Thema ein paar Gedanken zu äußern, die geduldig bis zu Ende zu lesen ich Sie bitten möchte:

Ich hatte in dieser Angelegenheit auch die Europäische Justiz-Kommission wie folgt angeschrieben:

Diskriminierung hat viele Gesichter
Während sich die Justiz in Deutschland damit brüstet, die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften beendet zu haben, wird die Diskriminierung der stetig wachsenden Gruppe geschiedener und versorgungsausgleichspflichtiger Leute gegenüber ungeschiedenen Eheleuten gesetzlich zementiert. Was bedeutet das konkret?

Solange z.B. die geschiedene Frau als einzige VA-Berechtigte noch keine Rente und noch keinen VA bekommt, beraubt der deutsche Staat geschiedene VA-Pflichtige um zig-tausend Euro. Monat um Monat müssen Betroffene so Hunderte von Euro an den Staat abführen, die sich dieser ungefragt von deren Rente genehmigt. Das ist unverhohlene Diskriminierung und ein echter Skandal, ein Schlag ins Gesicht geschiedener VA-pflichtiger Rentner, eine nicht hinnehmbare Altersdiskriminierung.

Was sich der Bürger in einem jahrzehntelangen Arbeitsleben an Altersversorgung rechtmäßig aufgebaut hat, wird ihm bei einer Scheidung durch den Raub des Versorgungsausgleichs (VA) solange weggenommen, bis, ja bis diesen endlich die vorgeblich VA-berechtigte Person, nämlich die geschiedene Frau entgegennimmt.

Erlauben Sie mir bitte, dass ich hier differenziere und über das Beispiel aus meiner eigenen Situation berichte. – Meine geschiedene Frau hat nach der Eheschließung noch ganze drei Jahre gearbeitet und sich dann ausschließlich um die beiden Kinder und um sich selbst gekümmert. Die Empfehlung nach Jahren der Kindererziehung wieder eine Arbeit anzunehmen, wurde von ihr kategorisch abgelehnt. Bei der Scheidung nach 30 Jahren Ehe wurde wie üblich der VA festgesetzt. Erwartungsgemäß fiel der von mir zu leistende Betrag des VA mit monatlich über 600 Euro für meine Verhältnisse ungewöhnlich hoch aus. 13 Monate später heiratete meine geschiedene Frau dann einen Studienrat mit entsprechendem Gehalt. Zudem erbte der neue Mann von seinen Eltern in der Folgezeit einen recht hohen Geldbetrag, worauf man sich eine luxuriöse Eigentumswohnung mit großem Garten anschaffte.

All diese Umstände bleiben bei der Festsetzung des VA jedoch unberücksichtigt, wohingegen man etwa bei Hartz IV-Empfängern die Besitzverhältnisse genau auslotet und recherchiert, ob dieser denn nicht etwa mit einem Partner zusammenlebt, was in diesem Fall zu einer Kürzung der Versorgungsbezüge führt.

Weiter ist ungerecht, dass ich damals als geschiedener Arbeitnehmer neben meiner Unterhaltsleistung von 1248 Euro für meine geschiedene Frau in die Steuerklasse 1 eingestuft wurde.
Nunmehr mutet mir die deutsche Rechtsprechung zu, meine geschiedene Frau, die mittlerweile in besten finanziellen Verhältnissen lebt, bei ihrem Renteneintritt mit monatlich 616 Euro zu unterstützen. Entgegen der Gepflogenheit, die Vermögensverhältnisse bei Sozialhilfeempfängern auszuloten, ignoriert man im umgekehrten Fall die aktuellen Vermögensverhältnisse der geschiedenen Frau, um auf dieser Grundlage einen angemessenen und maßvollen Versorgungsausgleich zu beschließen.

Die Begründung liegt auf der Hand: Während der Verwaltungsaufwand im erstgenannten Fall dem Staat Gelder sparen hilft, ist er im letztgenannten Fall zu groß, da ja nur der VA-Pflichtige benachteiligt wird. Darüber hinaus kann sich der Staat den bei der Scheidung festgesetzten VA für die gesamte Dauer, solange der VA-Berechtigte diesen nicht selbst bezieht, selbst „einverleiben“ – in der Tat ein Geniestreich, der mit der Verabschiedung der „Kippung des Rentnerprivilegs“ am 01.09.2009 seinen traurigen Höhepunkt fand.

Diese Vorgehensweise leidet jedoch an einem unangenehmen Nebeneffekt: Der deutsche Bürger und Arbeitnehmer wird um einen Großteil seiner Rentenanwartschaft gebracht, sodass man berechtigterweise Gefahr läuft, sich des Vorwurfs der Diskriminierung schuldig zu machen! Und das ist ja, wie wir mittlerweile wissen, kein Kavaliersdelikt mehr. Zumindest gibt die deutsche Justiz vor, mit Diskriminierungen und Verstößen gegen den Gleichstellungsgrundsatz gehörig aufräumen zu wollen. – Man lässt sich dabei aber gerne Zeit, und lässt schon mal ein paar Jahrzehnte verstreichen, bis man ein heißes Eisen anpackt…

Während also ungeschiedene Ehepaare im Alter fest mit dem Erhalt ihrer gesamten Rente aufgrund der erworbenen Anwartschaft rechnen und planen können, wird ein Geschiedener wie aus heiterem Himmel zu einem Menschen zweiter Klasse degradiert: Ihm wird das Recht, mit seinen erworbenen Rentenbezügen seine Altersvorsorge zu bestreiten, ohne weiteres einfach vorenthalten!

Ohne vor der Scheidung auch nur einen Gedanken daran zu verschwenden – denn wohl kaum ein Bürger weiß von der Wegnahme des VA durch den Staat nach einer Scheidung, auch halten sich die Medien mit der ganzen Wahrheit über den VA meist vornehm zurück - wird man bei Renteneintritt mit diesem unglaublichen, skrupellosen Rentenraub konfrontiert, der zudem noch als „ausgleichende Gerechtigkeit“ verkauft wird.

Das BMJ entschuldigt dieses skrupellose Vorgehen doch tatsächlich damit, dass eine unangemessen hohe Lebenserwartung der VA-berechtigten Exfrau die Rentenkasse über Gebühr belaste und man somit den VA als Ausgleich für den entstandenen Schaden betrachten müsse. – Mit anderen Worten: Der Staat würde den VA gerne sofort bei Renteneintritt des VA-Pflichtigen in Gänze über dessen gesamte Lebensdauer kassieren; leider aber leben Frauen heute länger, sodass man den VA in dieser Zeit einbüßt!

Sie sehen also, Frau Justizminister, dass man die Absicht der Gesetzesschmiede recht genau erkennt und mit Recht über so viel Unverfrorenheit aufgebracht und aufgewühlt ist!

Noch einmal, um die Unausgewogenheit des Gesetzes um den VA zu verdeutlichen: Während der Geldbeutel Homosexueller – oder muss man von „gleichgeschlechtlichen Partnerschaften“ sprechen? – doch Euphemismen machen die Sache nicht besser - und ungeschiedener Eheleute unangetastet bleibt, werden Geschiedene mit dem Raub des VA bestraft. Damit ist eindeutig der Tatbestand der Diskriminierung erfüllt.

Wie kann sich nun ein Betroffener gegen diese Willkür des Staates wehren? – In der Praxis eigentlich so gut wie gar nicht: Aussichtslose Einzelklagen sind zugelassen, aussichtsreichere Sammelklagen dagegen nicht. Jeder Vorstoß in diese Richtung wird erbarmungslos zurückgewiesen; die gestohlenen Gelder will man nicht mehr an die Besitzer zurückgeben! Zu groß ist die Furcht vor Forderungen Betroffener in Milliardenhöhe!

Ein Anruf des EuGH für Menschenrechte ist erst nach dem (nahezu) aussichtslosen Durchlaufen sämtlicher innerstaatlichen Instanzen möglich. Der Staat weiß, dass das die meisten Kläger in den finanziellen Ruin treiben würde. Damit ist die Hürde bereits so groß, dass die Betroffenen sich entweder finanziell verbluten oder sofort „einsehen“, dass es von vornherein aussichtslos scheint diesen Weg zu gehen. Das ist natürlich beabsichtigt! So wird das Anrecht auf die gesamte rechtmäßig erworbene Rente bis zum Zeitpunkt des VA-Anspruchs des geschiedenen Partners dem VA-Pflichtigen vorenthalten. So bereichert sich der Staat an geschiedenen Rentnern und diskriminiert sie damit gegenüber ungeschiedenen Rentnern.

Tausende von Arbeitnehmern, die sich irgendwann einmal scheiden lassen werden, haben davon meist keine Ahnung, bis sie dann im Rentenalter von der Realität eingeholt werden: im Rentenalter angekommen, beraubt sie dann der Staat um einen Großteil ihrer rechtmäßig erworbenen Rentenanwartschaft! Tausende sind jetzt schon betroffen, doch hat sich bis jetzt noch keine streitbare Sammelplattform als Speerspitze gegen diesen staatlichen Rentenraub formiert. Es fehlt ein Sprachrohr für die Beraubten; Anwälte haben sich vermutlich wegen zu gering eingeschätzter finanzieller Vorteile mit diesem Thema noch nicht eingehend befasst.

  • Wer nimmt sich dieser staatlich verordneten Wegnahme von Rentengeldern an? Eine zu knappe Rentenkasse darf und kann der Grund bei dieser groben Diskriminierung geschiedener Rentner gegenüber Ungeschiedenen nicht sein. Der Zweck heiligt in diesem Fall eben nicht das Mittel durch ein staatliches Konfiskat!

  • Wie lange müssen geschiedene Rentner noch auf ein Gesetz zur Beendigung der Alters-Diskriminierung warten, damit sie endlich nichtgeschiedenen Rentner-Ehepaaren und gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, die, wie wir gehört haben, „in der Mitte des Lebens angekommen“ sind, gleichgestellt werden?

  • Und erklären Sie mir mal bitte, welchen plausiblen Grund die Einbehaltung des VA bis zur Verrentung des VA-berechtigten Partners und weiter nach dessen Ableben auf der Grundlage einer paneuropäischen Entdiskrimierung der Bevölkerung heute noch haben soll.

  • Wann denkt man endlich daran, die Unterstützungswürdigkeit des als VA-berechtigt eingestuften geschiedenen Partners vor dem realen Hintergrund seiner tatsächlichen Bedürftigkeit zu berücksichtigen und ggf. zu korrigieren?

  • Wann hört der Staat endlich damit auf, geschiedene Rentner als Menschen zweiter Klasse zu behandeln und einen Großteil ihrer Altersversorgung ungerechtfertigt abzukassieren?


  • In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
    M.S.
    Aalen

    Link: Versorgungsausgleich: Ex-Ehefrau keine 65, Staat kassiert…
    Quelle: Mail an die Redaktion

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