28.10.2011 - von H.S.
Zum Thema Versorgungsausgleich schickt Herr S. die folgende Information: Ich bin im Oktober 2011 mit 60 Jahren in Pension gegangen. Meine geschiedene Frau muß noch neun Jahre arbeiten.
Ihr steht ein Rentenausgleich (Versorgungsausgleich) von 316 Euro jeden Monat zu, die sie aber erst in neun Jahren (!!!) bekommen wird.
Bis dahin darf (muss) ich von meiner nicht gerade üppigen Pension jeden Monat 316 Euro an den Staat bezahlen.
Das ist nicht nur eine Diskriminierung, das ist Betrug.
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Da kann der Betroffene froh sein, dass er nicht schon einmal geschieden ist. Denn dann hätten wir die Situation, dass ein Rentner/Pensionär, wenn es ganz dumm für ihn läuft, zwei mal Versorgungsausgleich zahlen muss für Renten, die nicht an die Exfrauen ausgezahlt werden.
Wenn der Betroffene geschieden ist, und seine 1.Frau mehr als 36 Monate Rente bezogen hätte, würde er für die Verstorbene auch noch zahlen müssen.
Da bleibt nur noch der Gang ins Irrenhaus.
Aber Milliarden (oder Billionen?) für die Banken sind kein Problem - es stinkt gewaltig in unserem Land.
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