Diskriminierung melden
Suchen:

Studium mit 33 Jahren: 146 Euro Krankenversicherung

03.02.2012 - von E.H.

Habe mit 33 Jahren Studium angefangen. Erhielt den Zugang zu einem Psychologie-Studium durch eine dreijährige Altenpflegeausbildung, acht Jahre Berufserfahrung und eine Heimleiterweiterbildung (Fernlehrgang). Nun ist es so, dass ich mich nicht studentisch (gesetzlich) versichern kann, sondern dass ich mich freiwillig versichern muss!

Das kostet mich monatlich rund 146 Euro! Und das nur wegen meines Alters! Wäre ich 30 und jünger, könnte ich die studentische Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Ich fühle mich ungerecht behandelt!

-------
Weil der Gesetzgeber den Studentenstatus am LEBENSalter und nicht am Studentenstatus festmacht! Dass die Krankenkassenbeiträge für über 30Jährige StudentInnen teurer sind, hat der Gesetzgeber so bestimmt. Die Versicherungsbedingungen für StudentenInnen sind im Sozialgesezbuch V, Paragraf 5. Absatz 1, Nummer 9 geregelt.
ABER: In § 2 des AGG wird aber unter 5., 6., und 7. bestimmt: Benachteiligungen wegen des Alters sind unzulässig in Bezug auf:
5. den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,
6. die sozialen Vergünstigungen,
7. die Bildung.
ABER: Die große Koalition aus CDU und SPD, die das AGG 2006 endgültig verabschiedet hat, hat den Schutz vor ALtersdiskriminierung beschränkt auf Beschäftigte, Massengeschäfte und privatrechtliche Versicherungen.
Außerdem bestimmt SGB 1 § 33c: "Bei der Inanspruchnahme sozialer Rechte darf niemand aus Gründer der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft oder einer Behinderung benachteiligt werden." Wegen des Alters schon! Eine Novellierung des AGG ist dringend erforderlich.
H.S.

Link: Studienförderung bis 32: Konrad-Adenauer-Stiftung
Quelle: Mail an die Redaktion