03.04.2012 - von V.E. + Hanne Schweitzer + Europäischer Rat
In diesem Land gilt man bereits mit 12 1/2 Monaten als zu alt. Ja, Sie haben richtig gelesen: zu alt mit zwölfeinhalb MONATEN! Die Beschwerde der Mutter des kleinen Jungen lautet:
"Ich habe meinen Sohn, geb. am 05.03.2011 bei einer Elterninitiative für das Kindergartenjahr 2012/2013 angemeldet. Wir haben heute die Nachricht bekommen, dass wir nicht berücksichtigt werden können, weil mein Sohn bereits zu alt ist.
Es könnten grundsätzlich nur Kinder aufgenommen werden, die nach dem 01.10.2011 geboren wurden. Auch in allen weiteren Einrichtungen wurden wir abgelehnt, zwar ohne Begründung, vermutlich aber aus dem gleichen Grund."
Wird ein Job, eine Dienstleistung, eine Wohnung, eine medizinische Behandlung oder ein Krippenplatz wegen der "falschen" Anzahl der Lebensjahre oder gar der LebensMONATE verweigert, ist das Alter nicht nur ein Auswahlkriterium. Es ist auch eine Tarnkappe für Kommunalpolitiker, denen es seit Jahrzehnten wurscht ist, wenn nicht mal für die paar Kinder, die es überhaupt noch gibt, genug Krippen- und Kindergartenplätze da sind. Bekanntlich kann aber niemand das eigene Lebensalter selbst bestimmen und niemand kann für das eigene Lebensalter verantwortlich gemacht werden.
"Die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz und der Schutz vor Diskriminierung sind allgemeines Menschenrecht; dieses Recht wurde in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, im VN-Übereinkommen zur Beseitigung aller Formen der Diskriminierung von Frauen, im Internationalen Pakt der VN über bürgerliche und politische Rechte, im internationalen Pakt der VN über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten anerkannt, die von allen Mitgliedstaaten unterzeichnet wurden."
(VN = Vereinte Nationen)
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