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Altersarmut + Pläne der Bundesregierung

28.03.2012

Milllionen Frauen in D. droht eine dramatische Altersarmut. Voraussichtlich 41 Prozent der westdeutschen sogenannten Babyboomerinnen haben eine Rente unter der "Grundsicherung" auf Hartz-IV-Niveau von 680 Euro zu erwarten. Bei den Ostdeutschen werden es voraussichtlich 21 Prozent sein. Von Altersarmut bedroht sind laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor allem Minijobber. Deren Rente liegt selbst nach 45 Arbeitsjahren weit unter dem Niveau von Hartz IV. Der Anspruch auf Altersrente beläuft sich dann auf 139,95 Euro im Monat.
Dazu kommt: Seit 1.1.2011 zahlt die Bundesagentur für BezieherInnen von ALG II keinen einzigen Cent Rentenversicherungsbeitrag.

Die Antwort der Bundesregierung vom 28.3.2012
auf eine entsprechende Anfrage von Yvonne Ploetz, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag zur Altersarmut von Frauen und den Plänen der Bundesregierung zur Verhinderung derselben wertet Yvonne Ploetz so aus:
"Die Bundesregierung lässt in ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage deutlich erkennen, dass sie nicht gewillt ist, ernsthaft gegen die Altersarmut von Frauen vorzugehen. Den gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro, der wie sie selbst zugibt nötig wäre, um nach lebenslanger Vollzeitarbeit über das Grundsicherungsniveau zu kommen, will sie nicht. Minijobs, die einen Rentenertrag von maximal 4,06 Euro im Monat bringen und für viele Frauen zur Sackgasse werden, will sie nicht abschaffen. Für die Zuschussrente legt sie die Hürden so hoch, dass nur eine geringe Zahl von Frauen profitieren wird. Auch will sie zu niedrige Renten nicht mehr generell auf 850 Euro aufstocken, sondern nur um die Hälfte aufwerten."

Armutsrenten – und dies sind häufig Frauenrenten – bleiben damit Armutsrenten, so Ploetz weiter. DIE LINKE will eine solidarische Mindestrente von 900 Euro. Gerade Frauen würden damit zuverlässig vor Altersarmut bewahrt.

Die Antworten der schwarz-gelben Bundesregierung zeichnen ein weithin bekanntes Bild der geringen eigenständigen Rentenansprüche von Frauen:

70 Prozent der Frauen (im Westen fast 75%, im Osten ca. 52%) erhalten eine Altersrente unter 700 Euro (Bruttobedarf der Grundsicherung liegt aktuell bei 668 €); bei Abwesenheit einer Absicherung über den Haushaltskontext oder andere Formen der Altersvorsorge lägen sie damit unterhalb oder nur knapp oberhalb des Niveaus der Grundsicherung im Alter. Die Bundesregierung verweist an dieser Stelle (wie üblich) auf das Gesamteinkommen des Haushalts sowie die niedrige Grundsicherungsquote: Alleinstehende Frauen verfügen demnach durchschnittlich über 1.188 Euro, Rentnerehepaare über 2.248 Euro, Grundsicherungsquote liegt bei 2,5% (die Armutsquote liegt mit 14% allgemein und 16% für Frauen aber deutlich darüber!)

Frauen haben durchschnittlich deutlich geringere rentenrechtliche Zeiten als Männer (Antwort 4, Verweis auf Rentenversicherungsbericht BT-Drs. 17/7770, Teil A 3.1)

Der Gender Pension Gap – der Abstand zwischen den eigenen Alterssicherungsleistungen von Frauen und Männern – beträgt in Deutschland 59,6% (West 63,8%, Ost 36,7%), hat sich seit 1992 um zehn Prozentpunkte verringert.

Erwerbsbeteiligung
(Antworten 5-6, 7, 8, 9)

- die Erwerbstätigenquote lag 2010 bei 66 Prozent und ist gegenüber 2001 um 7,2 Prozentpunkte gestiegen (Antwort 5)

- die Hälfte der Frauen arbeitet Vollzeit; das Plus zwischen 2001 und 2010 ist maßgeblich auf die Zunahme von Teilzeit zurückzuführen; in den Jahren seit 2007 sei auch die Vollzeitbeschäftigung wieder gestiegen (+ 3,1%, Antwort 5 sowie Tab. 1.1.). Allerdings hat die Vollbeschäftigung noch nicht einmal wieder das Niveau von 2001 erreicht (siehe Tab. 1.1. Spalte 2).

- Der Frauenanteil an den Vollzeitbeschäftigten ist zwischen 2001 und 2010 von 37,4% auf 36,7% gesunken.

- Frauen arbeiten überdurchschnittlich häufig im Niedriglohnsektor: 34,3 Prozent (versus 22,8 Prozent allgemein (Antwort 5); Ihr Anteil ist seit 2001 um 2,4 Prozentpunkte gestiegen (von 31,6% auf 34,3%; Tab. 2.1., Spalte 5). Betrachtet man die absoluten Zahlen, so ist zwischen 2001 und 2005 ein Rückgang der weiblichen Personen im unteren Lohnbereich zu verzeichnen (2.488.416 auf 2.366.965). Ab 2005 erfolgt eine Steigerung (bis auf 2.581.007 in 2010). Der durch die Hartz-Reformen ausgelöste Lohndumpingeffekt zeigt sich hier deutlich.

- um nach 45 Jahren Vollzeitbeschäftigung eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu erhalten, wäre ein Mindeststundenlohn von 10 Euro erforderlich (Antwort 9 mit Verweis auf Antwort Fuchtel vom 11.5.2011 auf schriftliche Frage Nr. 40 Klaus Ernst, BT-Drs. 17/5815)

Rente nach Mindesteinkommen/Zuschussrente

- zum Stichtag 31.12.2010 profitierten ca. 2,3 Mio. Frauen von der Rente nach Mindestentgeltpunkten; ihre Rente wurde um durchschnittlich ca. 80 Euro angehoben (Antwort 10); Zur Frage, wie viele Frauen von einer Entfristung dieses auf rentenrechtliche Zeiten bis 1992 begrenzten Instruments profitieren würden, verweigert die Bundesregierung die Information (Antwort 11).

- Von der modifizierten Zuschussrente von der Leyens, für die der Referentenentwurf vorliegt und am Mittwoch im Kabinett verabschiedet werden soll, würden laut Ministerium im Einführungsjahr 2013 dagegen nur gut 50.000 Personen insgesamt (Frauen und Männer!) profitieren. Bis 2030 würde die Zahl auf rund 1,4 Mio. Personen wachsen. Zu den Effekten auf Frauen macht die Bundesregierung keine Angaben (Antwort 20)

Johannes Steffen von der Arbeitnehmerkammer Bremen (Die Zuschussrente) geht davon aus, dass diese Zahl noch zu hoch gegriffen ist und die Anzahl der tatsächlich von der Zuschussrente profitierenden Frauen und Männer deutlich niedriger liegt, da viele Jahrgänge die Zugangsvoraussetzungen nicht erreichen werden, wenn sie nicht ab 2014, spätestens 2015 durchgehend zusätzlich privat vorsorgen.

- Der frauenpolitischen Kritik an den hohen Anspruchsvoraussetzungen der Zuschussrente hält die Regierung entgegen, dass Kindererziehung und Pflege als Beitragszeiten behandelt werden und deshalb auch Frauen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien profitieren würden (Antwort 22)

Minijobs und Rentenertrag (Antworten 12 – 18)

- 4,6 Mio. Frauen arbeiten im Minijob, fast 70% ausschließlich; der Anteil der Frauen an allen Minijobbenden beträgt 62,9%; (Antwort 12)

- der monatliche Rentenertrag für einen Minijob beträgt bei eigener Aufstockung der Rentenbeiträge im Jahr 2012 4,06 Euro, bei Nichtaufstockung 3,11 Euro (Antwort 15). Bei einer hypothetischen 45-jährigen Arbeit im Minijob ergibt sich ein Rentenanspruch von 182,70 Euro bei eigener Beitragsleistung, sonst 139,95 Euro (Antwort 16).

- Nur 6,9% der Minijobbenden nehmen derzeit den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit wahr und leisten eigene Beiträge (Antwort 13).

- Durch von der Leyens Zuschussrente würde die Rente aus einem Minijob von 182,70 Euro auf 365,40 Euro aufgestockt (die Zuschussrente soll aber nur bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit fließen). Eine langjährige Minijobberin wäre damit immer noch 302,60 Euro von der Grundsicherungsschwelle entfernt. Zwar ist die Annahme einer 45-jährigen Beschäftigung im Minijob eher hypothetisch, die Zahlen verweisen aber durchaus auf ein sehr ernstzunehmendes Problem, stellen Minijobs doch entgegen der ursprünglichen Intention kaum eine Brückenfunktion in den ersten Arbeitsmarkt dar und werden für viele Frauen zur beruflichen Sackgasse (vgl. hierzu auch Erster Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, BT-Drs. 17/6240, S. 132, 142, 154)

- Die Bundesregierung distanziert sich von den Empfehlungen der Sachverständigenkommission des Ersten Gleichstellungsberichts, die Minijobs abzuschaffen. Stattdessen will sie ihre Brückenfunktion stärken und bei einer Dynamisierung der Einkommensgrenze auch gleichstellungspolitische Aspekte prüfen. Sie lässt nicht durchblicken, ob die geplante Anhebung auf 450 Euro kommt oder nicht.
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Martin Winterkorn, Manager bei Volkswagen nimmt mit 16,596 Mio. Euro*, die er Jahr 2011 erhalten hat, den ersten Rang bei der Bezahlung von Managern ein. (* Grundvergütung + variable Boni, ohne Sonderzahlungen, Quelle: Hostettler, Kramarsch & Partner)

Link: Arbeitsmärkte + Altersarmut – europäischer Vergleich…
Quelle: Bundestagsfraktion Die Linke