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Direktversicherung: Voller Beitragssatz ab 01.2004

02.01.2004 - von Hanne Schweitzer

Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz) ist am
1. Januar 2004 in Kraft getreten.

Es ist gedacht "als Maßnahme zur Neuordnung der Finanzierung" und bestimmt, dass Versorgungsbezüge von Rentnerinnen und Rentnern künftig mit dem vollen Beitragssatz belegt werden sollen.

Nach der Gesetzesbegründung werden hierdurch "Rentner, die "Versorgungsbezüge" erhalten, sprich Direktversicherungen abgeschlossen haben, in angemessenem Umfang an der Finanzierung der Leistungsaufwendungen für sie beteiligt."

Zur Begründung wird in dem Gesetzentwurf, der von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht und von den gewählten VolksvertreterInnen im Reichstag verabschiedet worden ist, auf die Leistungsaufwendungen für Rentner verwiesen:

Die eigenen Beiträge der RentnerInnen würden nur noch circa 43 Prozent der Leistungsaufwendungen für sie decken. Es sei daher - so wörtlich "ein Gebot der Solidarität der Rentner mit den Erwerbstätigen, den Anteil der Finanzierung der Leistungen durch die Erwerbstätigen nicht noch höher werden zu lassen."

Weil er den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt sieht, hat der VDK Klage beim Verfassungsgericht gegen die neuen Regeln für Betriebsrenten, Direktversicherungen und Pensionskassen eingereicht.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2095
Quelle: Süddeutsche Zeitung, 2.1.04

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