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SPD erläutert Antidiskriminierungsgesetz

12.11.2004 - von Hanne Schweitzer

Hans-Joachim Hacker, Vizefraktionschef der SPD im Bundestag, erläuterte, auf welche Eckpunkte sich die rot-grüne Koalition in Sachen Antidiskriminierungsgesetz endlich einigte. „Wir gehen deutlich über die EU-Richtlinien gegen Benachteiligungen im Zivilrecht hinaus“, sagte Hacker, und wir freuen uns darüber sehr. Denn es bedeutet: Das Verbot der Schlechterstellung wegen der sogenannten Rasse, der Ethnie, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Religion, der Weltanschauung und es Alters soll im Zivilrecht auch bei Massengeschäften des Alltags gelten. Hacker nannte den Einzelhandel, die Gastronomie, Großvermieter, Versicherungen.
Die anderen Regelungen entsprechen den Mindestanforderungen der Richtlinien. Als da sind: Beweislastumkehr, angemessener Schadensersatz, Unterscheidung zwischen direkter und indirekter Diskriminierung und Belästigung.

Hurra, hurra, hurra. Unsere fünfjährige Arbeit war nicht vergeblich. Auch im Zivilrecht könnte es, so das denn so bleibt, dann einen gewissen Schutz vor Altersdiskriminierung geben.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12.11.04

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