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Kreditbearbeitungsgebühren: Zurückzahlung beantragen!

Cascais, 2013 Foto: H.S.

29.10.2014 - von www.test.de

Die Stiftung Warentest hat erschöpfende und hilfreiche Auskünfte zur Rückforderung der "Gebühren" auf ihrer Webseite veröffentlicht.ü"richt­lich verboten[/b]
Jahre­lang waren die Gebühren recht­lich umstritten. Im Mai entschied der Bundes­gerichts­hof: Kredit­bearbeitung ist Sache der Banken und keine Dienst­leistung, die sie sich von Kunden extra bezahlen lassen dürfen. Kredit­bearbeitungs­gebühren sind daher zurück­zuzahlen. Gestern entschied der Bundes­gerichts­hof in zwei Fällen: Die Verjährung für die Erstattungs­forderung beginnt nicht schon mit der Auszahlung des Kredits, sondern erst Ende des Jahres 2011. Bis dahin bestand aus Sicht der Bundes­richter eine unsichere Rechts­lage und war die Klageerhebung unzu­mutbar und die Verjährung daher gehemmt.
Gute Aussicht auf Erstattung

Klar ist: Auch nach dem dritten und vierten Bundes­gerichts­hofs­urteil zu Kredit­bearbeitungs­gebühren müssen Kreditnehmer die Erstattung der unrecht­mäßigen Gebühren selbst einfordern. Von sich aus zahlen die Banken nichts. Bei der Rück­forderung hilft die Stiftung Warentest mit Mustertexten. Wenn sich die Bank trotz der inzwischen klaren Rechts­lage nicht rührt oder die Erstattung verweigert, können Betroffene einen Rechts­anwalt beauftragen und vor Gericht ziehen. Sie müssen alle Unterlagen zusammen­suchen und einen Rechts­anwalt suchen, der möglichst bereits Erfahrungen mit Kredit­gebühren-Klagen hat und den Fall über­nimmt. Die Kosten für den Rechts­anwalt hat die Bank zu über­nehmen, wenn sie die Erstattung zu Unrecht verweigert hat.
Klagewelle ohne Beispiel

Schon bisher sahen sich die Banken und Sparkassen mit zahlreichen Klagen konfrontiert. Nachdem die Schutz­gemeinschaft für Bank­kunden mit ihrem Anwalt Wolfgang Benedikt-Jansen ab 2009 gegen die Kredit­bearbeitungs­gebühren vor Gericht gezogen war und bis Ende 2011 acht Ober­landes­gerichte den Verbraucherschützern Recht gegeben hatten, forderten Tausende von Kredit­kunden die Bearbeitungs­gebühren zurück. Während kleinere Banken und Sparkassen allmählich einlenkten, blieben die Großen der Branche hart. Creditplus Bank, Deutsche Bank, Post­bank, Sant­ander Consumer Bank und Targo­bank weigerten sich weiter, die Gebühren zu erstatten. Erst nach Verkündung der ersten beiden Bundes­gerichts­hofs­urteile zu Kredit­bearbeitungs­gebühren im Mai begannen auch sie, ihre Kunden auszuzahlen.

Verjährung beginnt immer erst 2011
Streit gab es zuletzt vor allem noch um die Verjährung. Die Banken waren der Auffassung, dass Erstattungs­forderungen für vor 2011 ausgezahlte Kredite verjährt sind. Das stimmt nicht, urteilte jetzt der Bundes­gerichts­hof. Die Rechts­lage sei unklar und unsicher gewesen. Deshalb war die Klageerhebung unzu­mutbar und die normale dreijäh­rige Verjährung mindestens bis Ende des Jahres 2011 gehemmt. Es gilt jetzt nur noch die zehnjäh­rige Verjährung. Mindestens für ab November 2004 ausgezahlte Kredite sind die Bearbeitungs­gebühren daher in jedem Fall zu erstatten. Wenn Bearbeitungs­gebühren erst verteilt auf die Raten oder sogar am Ende der Lauf­zeit zu zahlen waren, sind Rück­forderungen sogar für in den Jahren 2002, 2003 und den Rest von 2004 ausgezahlte Kredite möglich.
Weitere Streit­punkte

Umstritten sind jetzt noch die Gebühren, die bei vielen KfW-Krediten zu zahlen waren, die „einmaligen lauf­zeit­unabhängigen Indivi­dualbeiträge“ der Targo­bank und für gewerb­liche Kredite fällige Gebühren. Insgesamt sind noch rund 100 Fälle beim Bundes­gerichts­hof anhängig.

Grund­satz­urteile:
Bundes­gerichts­hof, Urteil vom 13.05.2014
Aktenzeichen: XI ZR 405/12
Bundes­gerichts­hof, Urteil vom 13.05.2014
Aktenzeichen: XI ZR 170/13
Bundes­gerichts­hof, Urteil vom 28.10.2014
Aktenzeichen: XI ZR 348/13
Bundes­gerichts­hof, Urteil vom 28.10.2014
Aktenzeichen: XI ZR 17/14

Link: Kreditbearbeitungsgebühren: Erstaatung auch nach Jahren noch
Quelle: www.test.de